Politik

Wie sich Disco-Betreiber gegen Rauchverbot stellen

Nachtgastronomen fordern von der Politik eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot. Außerdem bereiten sie den Gang zum Verfassungsgerichtshof vor.

Heute Redaktion
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Was ist die Gesetzeslage?

ÖVP, SPÖ, Neos und Liste Jetzt haben am 2. Juli im Nationalrat das absolute Rauchverbot in der Gastronomie fixiert. Jene Regelung, die bereits 2015 von der damaligen rot-schwarzen Koalition beschlossen wurde, tritt nun am 1. November 2019 in Kraft. Die türkis-blaue Regierung hatte auf Drängen der FPÖ die Übergangsregelung zur nun doch nicht ganz dauerhaften Dauerlösung gemacht.

Wer will dagegen vorgehen?

Fast 800 Nachtgastronomen aus ganz Österreich haben sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammengefunden. Die Betreiber von Clubs, Bars und Discos, die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh betrieben werden, widmen sich nun dem Schutz der Anrainer. Denn bereits seit Jahren würden die Nichtraucher, die Jugend und Mitarbeiter geschützt, sagte Initiativensprecher Stefan Ratzenberger am Freitag vor Journalisten.

Was sind die Argumente?

Das Rauchverbot an sich spielt nach eigenen Angaben eine untergeordnete Rolle. "Dürfte man in Lokalen kein Bier mehr trinken und alle müssten nach draußen gehen, wäre es derselbe Anlass gewesen, uns für den Anrainerschutz einzusetzen", so Ratzenberger. Wenn sich viele Menschen vor der Tür aufhalten, führe das zu Lärm und unter Umständen auch Geruchsbelästigung der Anrainer.

Rechtsanwalt Florian Berl, der die Gastronomen und einige betroffene Anrainer vertritt, sieht außerdem eine Verletzung mehrerer Grundrechte: die Eigentums- und Erwerbsfreiheiten der Betreiber sowie der Vertrauensschutz auf eine gewisse Rechtslage. Die Raucher hätten außerdem das Recht auf einen individuellen Lebensstil.

Am schwerwiegendsten für den Anwalt ist allerdings das Sachlichkeitsgebot, das den Gesetzgeber zu sachlichen Regelungen zwingt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Betreiber mit abgetrennten Bereichen für Raucher und Nichtraucher plötzlich die gesamte Anlage qualmfrei halten müssen, so die Argumentation.

Wie sieht die Klage aus?

Genau genommen handelt es sich nicht um eine Klage, sondern einen sogenannten Individualantrag, der beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wird. Damit können sich Betroffene ohne vorherigen Rechtsweg an das Höchstgericht wenden. Anwalt Berl rechnet sich gute Erfolgschancen aus. Sollte der VfGH im Sinne der Nachtgastronomen entscheiden, würde entweder das Gesetz gekippt oder eine Frist gesetzt, um es zu reparieren.

Was ist der Appell an die Politik?

Auf einer anderen Ebene sieht man die Politik gefordert. Die Unternehmer plädieren auf eine Ausnahme für die Nachtgastronomie. Diese soll die derzeitige Lösung mit Raucher- und Nichtraucherbereichen beibehalten dürfen. Eine unfaire Ungleichbehandlung zwischen "normaler" Gastronomie und Nachtclubs sieht Anwalt Berl nicht. Es gebe eine sachliche Rechtfertigung dafür – man dürfte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Was, wenn nichts geschieht?

Sollte die Regelung wie derzeit geplant am 1. November in Kraft treten, befürchten die Gastronomen Anzeigen wegen Lärmbelästigung. Damit könnten Einschränkungen der Sperrzeiten einhergehen – also Maßnahmen, die bereits Clubs in Bayern zur Schließung gezwungen haben.

Der Antrag beim VfGH kann nur bei einer umittelbaren Betroffenheit eingebracht werden – je näher an der Einführung des Rauchverbots desto aussichtsreicher.

Eine andere Prognose

Verfassungsjurist Heinz Mayer hatte dem Vorhaben einen Tag zuvor keine großen Chancen prophezeiht. "Sie werden vermutlich als Antwort erhalten, dass die Leute dann eben nicht vor das Lokal auf die Straße gehen und lärmen dürfen", sagte er zur APA.