Politik

Wiederbetätigung: Rekord bei Verurteilungen

Im Vorjahr wurden so viele Menschen nach dem NS-Verbotsgesetz angeklagt wie noch nie. Ebenfalls auf Rekord-Niveau: Die Verurteilungen.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: LPD NÖ/Heute.at-Montage

Wie der "Standard" berichtet, steigt die Zahl der Anzeigen und Verurteilungen nach dem NS-Verbotsgesetz seit zehn Jahren stetig. Schon 2015 gab es einen Rekord: 79 Schuldsprüche. Dieser wurde im Vorjahr erneut eingestellt.

2016 wurden 213 Menschen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angezeigt, 83 von ihnen wurden für schuldig befunden.

Warum der Anstieg?

Für den Anstieg könnte es mehrere Gründe geben: Die Polizei und Justiz ist zum Einen besser sensibilisiert und zeigen öfter an. Aber auch die Verbreitungskanäle haben sich verändert. Nazi-Parolen werden immer öfter auf öffentlichen Internetplattformen verbreitet.

Was ist das Verbotsgesetz?
Das Verbotsgesetz (beschlossen 1945) diente nach dem 2. Weltkrieg zur Entnazifizierung. Es verbietet zuallererst die Nazi-Partei NSDAP und alle anderen nationalsozialistische Organisationen in Österreich.

Im Paragraphen 3 bis 3i ist das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung verankert, mithilfe derer die Justiz unter anderem gegen Nazi-Parolen im Internet vorgeht. Das Gründen oder Unterstützen von Organisationen, die nationalsozialistische Ziele verfolgen, ist ebenso verboten wie das öffentliche Anpreisen des Nationalsozialismus. Seit 1992 ist auch das Holocaust-Leugnen strafbar.

Verhetzung

Auch Verhetzungsdelikte stiegen im vergangenen Jahr stark an. Waren es im Jahr 2015 noch 80 Anklagen, kletterte die Zahl im Vorjahr bereits auf 113. Und auch heuer scheint der Trend weiterzugehen: Im Jänner und Februar 2017 gab es bereits 30 Anzeigen wegen Verhetzung. (csc)