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Wien verschärft die Regeln für "Airbnb"-Vermietung
Hunderttausende Euro an Steuern und Ortstaxe entgehen der Stadt Wien jährlich aufgrund nicht gemeldeter Kurzzeitvermietungen durch Privatpersonen. Auf Plattformen wie "Airbnb" und "Wimdu" werden die tausende Unterkünfte angeboten, nicht alle zahlen die gesetzliche Abgaben.
Hunderttausende Euro an Steuern und Ortstaxe entgehen der Stadt Wien jährlich aufgrund nicht gemeldeter Kurzzeitvermietungen durch Privatpersonen. Auf Plattformen wie "Airbnb" und "Wimdu" werden die , nicht alle zahlen die gesetzliche Abgaben.
Den Behörden und vor allem der traditionellen Tourismuswirtschaft sind Privatvermietungsplattformen wie "Airbnb" schon länger ein Dorn im Auge. Viele wissen gar nicht, dass man auch für gelegentliche Vermietungen gewisse Abgaben an die Gemeinde entrichten muss.
Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, soll die zunehmende Konkurrenz jetzt auch gewisse Regeln einhalten. Obwohl das international arbeitende Unternehmen "Airbnb" auf seiner Website darauf hinweist, dass Vermieter sich über die in ihren Ländern geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren sollen, muss sie nun an die Stadt melden, wer die Wohnungen anbietet.
Hunderttausende Euro zu holen
Die Stadt Wien will dann diese Vermieter informieren, welche Abgaben zu leisten sind. Beispielsweise die Ortstaxe, die muss bei jeder Nächtigung bezahlt werden. Es wird geschätzt, dass der Stadt durch die Nachlässigkeit der Privatvermieter hunderttausende Euro pro Jahr entgehen.
Strafen erhöht
Bei einem durchschnittlichen Zimmerpreis von 70 Euro beträgt die Ortstaxe 1,94 Euro. Gleichzeitig werden die Strafen erhöht. Gemeindebauwohnungen dürfen generell nicht untervermietet werden, auch im Mietvertrag kann es explizit verboten werden.
Abgabensünder müssen in Zukunft statt 420 Euro bis zu 2.100 Euro Strafe fürchten. Kontrolleure, die an der Wohnungstür klingeln, sind derzeit aber nicht geplant. Die Ortstaxe kann man übrigens online berechnen: https://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/ortstaxenrechner.html