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Wienerin kann aus Angst Gerichtsgebäude nicht betreten

Weil eine Frau Angst vor dem Wiener Justizpalast hat, wollte sie ihre Gerichtsverhandlung verschieben lassen.

Amra Duric
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Eine Mutter wurde von ihrem Sohn geklagt. Weil sie eine Phobie hat, kann sie den Wiener Justizpalast nicht betreten.
Eine Mutter wurde von ihrem Sohn geklagt. Weil sie eine Phobie hat, kann sie den Wiener Justizpalast nicht betreten.
picturedesk/iStock

Dass man vor einem Prozess nervös sein kann, ist nichts Ungewöhnliches. Dass man aber gegen ein Gerichtsgebäude eine Phobie entwickeln kann, passiert nicht alle Tage. Eine Frau erklärte nun, dass sie eine Angststörung habe, die zuschlage, wenn sie das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen betreten muss. 

Die Mutter belegte ihre Angststörung durch ärztliche Gutachten und beantragte die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht.

Die Mutter war von ihrem Sohn verklagt worden. Der Vorwurf: Sie soll seinen Pkw nicht nur unbefugt verwendet, sondern auch noch verkauft und den Erlös nicht herausgerückt haben. Der Sohn fordert in der Sache 34.999 Euro von seiner Mutter. Laut "Presse" hatte die Frau das Landesgericht Korneuburg vorgeschlagen, erklärte aber, sie würde sich auch mit anderen Gerichten zufrieden geben – nur im Justizpalast dürfte der Prozess nicht stattfinden. 

Frau legte ärztliches Attest vor

Die Angst vor dem Wiener Gericht resultierte laut der Betroffenen daraus, dass sie dort gegen ihren Ex-Mann oft prozessiert habe. Sogar eine ärztliche Stellungnahme legte die Frau vor, um ihre "agoraphobischen" Ängste zu beweisen. Ihr Sohn hingegen wollte sich von der Verhandlung in Wien nicht abbringen lassen, da der Verfahrensaufwand zu hoch wäre. 

Die Verlegung der Verhandlung wurde vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Der Grund: Höhere Verfahrenskosten würden bei einer Verlegung anfallen und man könne nicht ausschließen, dass die Frau auch gegenüber dem neuen Gericht Ängste entwickelt. 

Einvernahme verlegt

Auch der Oberste Gerichtshof lehnte eine Verlegung ab. Für diesen sei entscheidend, dass weder Mutter noch Sohn noch die Zeugen ihren Wohnsitz im Gerichtssprengel Korneuburg haben. Einen Prozess dürfte man nur dann verlegen, wenn er dadurch schneller oder günstiger abgewickelt werden kann.

Weiters wurde erklärt, dass die Frau an einem anderen Ort einvernommen werden kann, während sie von ihrem Anwalt bei der Verhandlung im Justizpalast vertreten wird.

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