Life

Wird nach dem Brexit jetzt der England-Urlaub teurer?

Am Samstag ist Großbritannien offiziell aus der EU ausgetreten. Was der "Brexit" jetzt für Insel-Reisende bedeutet, erfährst du hier.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Am 31. Januar 2020 ist Großbritannien offiziell aus der EU ausgetreten, womit der Brexit besiegelt wurde. Was der Brexit für Reisende bedeutet und was zu Grenzkontrollen, Visum, Auslandskrankenversicherung und Co. wichtig ist, erfährst du hier.

Was ist für die Einreise nach Großbritannien zu beachten?

Da Großbritannien kein Mitglied des Schengener Abkommens ist, das unter anderem die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen regelt, benötigten EU-Bürger schon bisher für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und sie mussten durch die Grenzkontrolle.

Bis auf Weiteres werden EU-Bürger kein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich benötigen. Dies könnte sich jedoch ab 1.1.2021 ändern.

Ist der EU-Führerschein noch gültig?

Gültige nationale Führerscheine anderer EU-Staaten werden in Großbritannien weiterhin anerkannt. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger ist daher der Führerschein aus dem jeweiligen EU-Land ausreichend. Es besteht keine Verpflichtung, bei Fahrten im Vereinigten Königreich einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen.



Und wenn ich in Großbritannien einen Mietwagen buchen möchte?


Rei­sende sollten sich vor der Reise zur Sicherheit bei der Mietwagenfirma erkun­digen, ob sie einen inter­na­tio­naler Füh­rer­schein brauchen.

Was passiert nach einem Autounfall mit einem britischen Unfallgegner?

Großbritannien ist Mitglied des "Grüne-Karte-Systems". Die Grüne Karte gilt im Ausland als Nachweis darüber, dass für das Fahrzeug Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht. Da Großbritannien wahrscheinlich weiterhin diesem internationalen Versicherungsabkommen angehören wird, wird sich bei einem Unfall mit einem Briten z.B. in Österreich nichts Wesentliches ändern.

Und wie ist es, wenn ein Österreicher einen Unfall in Großbritannien hat?

Der ÖAMTC empfiehlt, auf Fahrten im Vereinigten Königreich mit einem in der EU zugelassenen Kraftfahrzeug die Grüne Karte als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitzuführen. Außerdem sollte man vor einer Reise mit dem eigenen Auto bei der Versicherung bezüglich des Ver­si­che­rungs­schutzes (Haftpflicht, Kasko, und Rechtsschutz) für GB nachfragen. Mehr Infos unter Unfall im Ausland.

Generell ist es wichtig, alle relevanten Daten des Unfallgegners zu sammeln; die Polizei ist nur bei Personenschäden zu rufen. Jedenfalls sollte der Unfall so rasch wie möglich der eigenen Versicherung (Haftpflicht, Kasko und Rechtsschutz) gemeldet werden.

Was müssen Flugreisende beachten?

Bis zum 1.1.2021 sind im Flugbereich keine wesentlichen Änderungen zu erwarten. Es sollte auch zu keinen Unterbrechungen der Flugverbindungen kommen.

Gelten die EU-Fluggastrechte weiter?

Die Fluggastrechte (Recht auf Verpflegung, Unterkunft und teilweise auch finanzielle Entschädigung) laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 gelten im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchung vorerst weiter.

Neues für Bus-, Bahn- und Schiffreise

Gemäß der britischen Regierung bleiben die bisherigen Bahngastrechte (Entschädigungen bei Verspätungen oder Zugausfällen) auch nach dem Brexit erhalten. Und zwar sowohl für Fahrten innerhalb von Großbritannien als auch für grenzüberschreitende Bahnfahrten. Wer also z.B. den Hochgeschwindigkeitszug Eurostar nutzt oder durch den Eurotunnel anreist, kann weiterhin seine Ansprüche geltend machen und das bestehende Beschwerdeverfahren nutzen.

Rechte von Bus-Reisenden

Die Busgastrechte gelten nach dem Brexit auch weiterhin. Und zwar für Fahrgäste, die mit dem Fernbus (sogenannten Linienverkehrsdiensten, die über feste Haltestellen und Fahrpläne verfügen) nach Großbritannien einreisen oder die von dort aus in die EU reisen.

Voraussetzung: Der Abfahrts- oder Ankunftsort liegt in der EU und die Fahrstrecke beträgt 250 km oder mehr. Gemäß der englischen Regierung sollen die Busgastrechte nach dem Brexit in britisches Recht umgesetzt werden.

Rechte von Schiff-Reisenden oder Kreuzfahrt-Passagieren

Nach Informationen der britischen Regierung bleiben die EU-Rechte von Fährpassagieren auch nach dem Brexit bestehen. Die Regelungen werden in britisches Recht überführt.

Auch Kreuzfahrer, die in einem britischen Hafen an Bord gehen, seien laut der britischen Regierung ebenfalls weiterhin durch die EU-Regeln geschützt, die ins britische Recht übernommen werden.

Reisen mit Tieren

Der EU-Heimtierausweis bleibt vorerst gültig. Zur Sicherheit sollten sich Haustierbesitzer vor der Reise bei der britischen Botschaft erkundigen, welche Dokumente nötig sind.

Finanziell nix Neues

Großbritannien ist kein Mitglied der Eurozone und hat eine eigene Währung, das Britische Pfund. Daran ändert sich nach dem Brexit nichts. Allerdings könnten es ab 2021 sogenannte Bargeldobergrenzen geben (für Zahlungen mit Bargeld) oder die Vorschriften zur Anmeldung von Bargeld bei der Ein- und Ausreise könnten sich ändern.

Wird der Urlaub in Großbritannien nun teurer?

Da das Britische Pfund an Wert verloren hat, könnten die Nebenkosten im Urlaub günstiger werden.

Gibt es Änderungen bei Abhebungen mit Maestro-/Kreditkarte? Benötigt man einen extra PIN-Code?

Hier sind keine Änderungen zu erwarten.

SEPA-Zahlungen ins Ausland



Ein Austritt Großbritanniens aus dem gemeinsamen Zahlungssystem SEPA (Single European Payment Area) ist nicht zu erwarten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Vorerst wird die Europäische Krankenversicherungskarte weiterhin akzeptiert. Diese findet sich meist auf der Rückseite der eCard und regelt, dass EU-Bürger während ihres Urlaubs in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen können und die gleichen Leistungen bekommen wie Bürgerinnen und Bürger des Reiselandes.

Private Krankenversicherung

Für alle, die privat krankenversichert sind, ändert sich nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union voraussichtlich nichts. Die private Krankenversicherung ist weltweit - also auch weiterhin in Großbritannien - gültig. Dennoch empfiehlt sich vor einer Reise eine Rücksprache mit der Versicherung (zur Gültigkeitsdauer und zum Deckungsbereich). Clubmitglieder sind mit einem ÖAMTC-Schutzbrief bei Krankheit oder Unfall gut abgesichert.

Internet, Roaming, Datenschutz & Co.

Vorerst sind keine Roaminggebühren zu bezahlen. Im Fall der Einführung von Roaminggebühren sind die Mobilfunkbetreiber der EU jedoch verpflichtet, ihre Kunden über allfällig anfallende Roaming-Kosten bei Reisen nach Großbritannien zu informieren.

Dürfen britische Unternehmen nach dem Brexit österreichische Online-Käufer blocken?

Die Geoblocking-Verordnung verbietet Online-Händlern aus der EU, Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Unternehmenssitzes zu diskriminieren. Das gilt auch für Online-Händler in Drittländern, die ihre Waren in die Europäische Union verkaufen, so dass die Vorteile beim Online-Kauf weiterhin gelten.

Zoll und Einfuhrbestimmungen

Vorerst gibt es bei Zoll und den Einfuhrbestimmungen keinerlei Änderungen. Mehr Infos im Artikel Einreise nach Österreich und Zoll & Brexit.

Ist Duty-free-Shopping nach dem Brexit wieder möglich?

Bleibt Großbritannien in der Zollunion, wird es kein Duty-free-Shopping geben.

Für spezielle Anfragen hat die Bundesregierung eine eigene Brexit-Hotline eingerichtet:

+43 (0) 800 222 666 (gebührenfrei aus ganz Österreich)

Servicezeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr (werktags)

oder per E-Mail: [email protected]

Außerhalb dieser Zeiten wird für dringende Anfragen die Hotline des Bürgerservice empfohlen, der sich rund um die Uhr um Notfälle von ÖsterreicherInnen im Ausland kümmert: +43 (0) 50 11 50-4411

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie auf der Webseite des Bundeskanzleramts.