Politik

Wohnsitz-Pflicht für abgelehnte Asylwerber

Heute Redaktion
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Donnerstagabend einigten sich SP und VP auf das neue Fremdenrecht. Wichtigster Punkt: Abgelehnte Asylwerber dürfen ihr Bundesland nicht mehr verlassen.

Nach einer letzten Verhandlungsrunde gab das Innenministerium von Wolfgang Sobotka die Einigung bekannt. Zuletzt war es vor allem um die so genannte Wohnsitzauflage gegangen: Asylwerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde, dürfen künftig das Bundesland, in dem sie gemeldet sind, nicht mehr verlassen.

Bis zu 5.000 Euro Strafe



Diese neue Maßnahme soll vor allem Wien entlasten. Wer sich nicht an die Wohnsitzpflicht hält, muss zunächst 1.000 Euro Strafe zahlen, im Wiederholungsfall sogar 5.000 Euro. Der Ersatzarrest beträgt zwei beziehungsweise drei Wochen.

Verschärft werden auch die Strafen für abgelehnte Asylwerber, die sich im Rahmen der Abschiebung nicht kooperativ zeigen. Etwa, indem sie Unterschriften für ein Heimreisezertifikat verweigern. Bereits zuvor hatten sich SP und VP außerdem darauf geeinigt, kriminell gewordenen Flüchtlingen schneller den Asylstatus abzuerkennen.

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(pl)