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Zettelwirtschaft beim Arzt wird weniger

2018 bringt Neuerungen im Gesundheitssystem. Verordnungen und Überweisungen funktionieren künftig elektronisch.

Heute Redaktion
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Im Laufe des Jahres 2018 wird das eBS eingeführt, das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice. Zuweisungen und Verordnungen von Ärzten funktionieren dann vollkommen elektronisch über die E-Card.

In der ersten Phase betrifft das Termine für eine Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische und Humangenetische Untersuchungen, klinische-psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen.

So funktioniert es:

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Der Arzt, der den Patienten beispielsweise zu einem MRT schickt, tut dies elektronisch. Die Details werden per SMS oder E-Mail versandt, damit können die Patienten sofort einen Termin für die erforderliche Untersuchung vereinbaren.

Das Gesundheitsinstitut oder Krankenhaus, wo die Untersuchung gemacht wird, erhält mit dem enthaltenen Antragscode alle wichtigen Informationen, die es braucht. Außerdem können Patienten über das Internetportal der Sozialversicherungen ("MeineSV") alle Zuweisungen und Verordnungen online einsehen.

E-Medikation

Ebenfalls elektronisch soll im Laufe des Jahres das gute alte Rezept funktionieren. Die Arzneimittel werden in einer sogenannten E-Medikationsliste ein Jahr lang gespeichert. Das Modell startet dieses Jahr in einigen Bundesländern, in Vorarlberg geht's bereits im Jänner los. Bis 10.Mai sollen die Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg folgen. In den restlichen Bundesländern ist ein Start mit dem Jahr 2019 geplant.

Keine langen Wartezeiten

Auch mit den teilweise langen Wartezeiten auf MRT- oder CT-Untersuchungen soll 2018 Schluss sein. Patienten müssen ab sofort innerhalb von zehn Arbeitstagen (CT) oder 20 Arbeitstagen (MRT) einen Termin bekommen. In dringenden Fällen soll es noch schneller gehen.

Was sich sonst noch ändert

Im neuen Jahr steigt das E-Card-Serviceentgelt um 35 Cent auf 11,70 Euro, die Rezeptgebühr wird künftig 6 Euro betragen, 15 Cent mehr als bisher. Um von der Rezeptgebühr befreit zu werden, dürfen Alleinstehende in Zukunft maximal 909,42 Euro verdienen, Ehepaare nicht mehr als 1,363, 52 Euro.

Menschen mit höherem Einkommen müssen zudem höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG wurde um 150 Euro auf 5.130 Euro erhöht. Selbstständige un Bauern zahlen künftig um 175 Euro mehr, nämlich 5.985 Euro.

Heilbehelfe teurer

Für einen Heilbehelf wie orthopädische Schuheinlagen gibt es ebenfalls einen leicht erhöhten Selbstbehalt von 34,20 Euro (statt 33,20 Euro), Sehbehelfe wie Brillen werden ebenfalls teurer (102,60 Euro statt 99,60 Euro).

Krankengeld für Kleinunternehmer

Das finanzielle Risiko eines Krankenstandes wird indes für Kleinunternehmer und deren Angestellte reduziert. Für Unternehmen mit weniger als 25 Angestellten gibt es, wenn die Krankheit über 43 Tage dauert rückwirkend ab dem vierten Tag Geld.

Die Tatsache, dass auch Kleinunternehmer künftig einen 75-prozentigen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung ihrer Mitarbeiter im Krankheitsfall bekommen, soll Kündigungen vermeiden. (red)

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