Wirtschaft

Zeugin belastet Sundt in Causa Schillerplatz schwer

Heute Redaktion
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Eine ehemalige Juristin der Telekom Austria hat am Dienstag im Untreue-Prozess rund im die Wiener Innenstadtimmobilie Schillerplatz 4 Ex-Telekom-General Heinz Sundt und einen ebenfalls angeklagten Architekten schwer belastet. Demnach habe Sundt den Verkaufspreis fix vorgegeben und der Architekt mehrfach minderwertige Verkehrswertgutachten erstellt.

Dass Sundt den Preis vorgegeben habe, sei ihre Erkenntnis aus einem Gespräch mit der angeklagten Telekom-Immomanagerin Birgit Wagner, so die Zeugin. Diese habe ungewöhnlich emotional gemeint, dass Sundt ohne Einbindung den Preis vorgegeben habe. Die Zeugin habe daraus geschlossen, dass Sundt die Immobilie zu günstig verkauft habe.

Ihr Vorschlag an Wagner nachzuverhandeln, sei von dieser mit der Antwort quittiert worden, dass hier nicht nachverhandelt werden dürfe. Auf Nachfrage von Richterin Claudia Moravec-Loidolt sagte die Juristin, dass der Name von Sundt in diesem Gespräch mit Wagner mehrmals gefallen sei.

Prokurist weigerte sich, Kaufvertrag zu unterschreiben

Außerdem sagte die ehemalige Telekom-Juristin aus, dass sich der normalerweise für die Vertragsunterzeichnungen verantwortliche Prokurist geweigert habe, den Kaufvertrag zu unterschreiben. Der Prokurist habe gemeint, diesen "Blödsinn" solle Sundt gefälligst selbst unterschreiben.

Zu den Verkehrswertgutachten des angeklagten Architekten meinte die Juristen, dessen Gutachten seien oft mangelhaft gewesen. So seien Wertminderungen durch den Denkmalschutz festgestellt worden, obwohl gar kein Denkmalschutz vorgelegen sei. Oder Begehungen angeführt worden, die nicht stattgefunden hätten.

Zur Frage, warum die Telekom beim Verkauf des Schillerplatz-Objektes an den damaligen ÖBB-Chef Martin Huber und dessen Ehefrau kein Verkehrswertgutachten einholte, meinte die Juristin im Zeugenstand, dass bei Großprojekten vergleichbar mit dem Schillerplatz im Regelfall Gutachten eingeholt wurden.

Die Zeugin hielt mehrfach fest, dass ihrer Meinung nach bei dem Objekt Schillerplatz einiges "ungewöhnlich" gelaufen sei. So seien von der Telekom in den Vertrag Sonderregeln rein reklamiert worden, die hart an der Grenze des gesetzlich erlaubt gewesenen waren. Sie habe daher befürchtet, dass die Käufer der Eigentumswohnungen diese einklagen könnten.

Interner Revisionsleiter war "irritiert"

Der Leiter der internen Revision der Telekom Austria, Christopher Schneck, hat heute im Telekom V-Prozess rund um den Verkauf der Innenstadtimmobilie Schillerplatz 4 bei seiner Zeugeneinvernahme ein gemischtes Bild gezeichnet. Einerseits sei man sehr "irritiert" gewesen, dass es weder eine schriftliche Dokumentation des Verkaufsprozesses noch ein Verkehrswertgutachten gegeben habe, andererseits sei nichts strafrechtlich relevantes zu Erkennen gewesen.

Schneck brachte den wegen der Erstellung eines angeblichen Scheingutachtens angeklagten Architekten sowie zwei ebenfalls angeklagte Ex-Telekom-Manager ins Schwitzen als er in der Vernehmung heute, Dienstag, angab, dass ihm bei seiner Nachfrage nach einem Verkehrswertgutachten erklärt wurde, dieses liege im Tresor der Telekom. Auf Bitte nach Aushändigung habe ihm die angeklagte Telekom-Managerin Birgit Wagner erklärt, das gehe jetzt nicht da sie in Urlaub fahre.

Zuvor hatten der Architekt und Wagner behauptet, dass das Gutachten beim Architekten in der Schublade lag und erst auf Anforderung im Zuge der Revision der Telekom zugestellt wurde. Der Architekt wurde gleichzeitig aber auch von Schneck vom Vorwurf der Vordatierung des Gutachtens entlastet. Wie beim Schillerplatz-Gutachten auch habe er bei anderen Gutachten für die Telekom am Deckblatt immer den Stichtag der Prüfung angeführt - wie der Architekt bisher in seiner Verteidigung ausgeführt hat.