Niederösterreich

Nach Impfung Zugticket nach 15 Stunden genützt – Strafe

Eine Wienerin hatte sich am 1. Juli ein Ticket gekauft, fuhr aber nach der Coronaimpfung erst am 2. Juli: Es setzte 135 Euro Strafe.

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Frau bekam 135 Euro Strafe, weil sie Ticket erst nach Stunden nutzte.
Frau bekam 135 Euro Strafe, weil sie Ticket erst nach Stunden nutzte.
privat

Unverständnis und Ärger bei Frau L. aus Wien: Die 56-Jährige hatte sich am 1. Juli online ein ÖBB-Zugticket von Wien nach Neulengbach (St. Pölten-Land) gekauft, ging impfen (Pfizer) und wollte gleich im Anschluss zu ihrem Freund nach Neulengbach fahren.

15 Stunden später

Doch nach der Coronaimpfung ging es Nicole L. nicht gut, sie legte sich zu Hause nieder. Nicole L. stieg erst am 2. Juli, exakt 15 Stunden nach dem Ticketkauf, in den Zug und fuhr mit dem unbenützten Ticket zu ihrem Freund nach Neulengbach. Der Schaffner wies die Dame daraufhin, dass der Fahrschein ungültig sei und wollte daraufhin 105 Euro Strafe kassieren.

"Keine Relation"

Da Nicole L. nicht soviel Bargeld mit sich gehabt hatte, wurde die Strafe postalisch zugestellt: In Summe 135 Euro. "Früher durfte man vier Tage nach dem Kauf des Tickets fahren und heute nicht mal mehr 15 Stunden?", so ihr Lebensgefährte. "Wir finden dies eine absolute Frechheit seitens der ÖBB und dies steht in keiner Relation zu den 7 Euro Fahrgeldpreis", sagen Nicole L. und ihr Partner. 

Das sagt ÖBB

Die ÖBB war um Kulanz bemüht. Man habe der Dame nach Bezahlung der 135 Euro einen Gutschein in der Höhe von 67,50 Euro zugesagt. Nur: Nicole L. fährt ein bis zwei Mal im Jahr mit der Bahn: "Ich bin nur wegen der Impfung nicht mit dem Auto gefahren." Ein Sprecher nach Rücksprache mit der Fachabteilung: "Die Kundin hat zu diesem Vorgang bereits die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) eingeschaltet. Daher können wir uns zu diesem laufenden Verfahren nicht weiter äußern."

Frau bekam 135 Euro Strafe, weil sie Ticket erst nach Stunden nutzte.
Frau bekam 135 Euro Strafe, weil sie Ticket erst nach Stunden nutzte.
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