Politik

Zurückweisungen in Spielfeld waren gesetzeswidrig

Heute Redaktion
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Das Innenministerium hat in Zusammenhang mit dem sogenannten Grenzmanagement in Spielfeld eine juristische Niederlage erlitten. Ein Gericht in Graz erklärte die Einreiseverweigerungen gegenüber sieben Syrern, Afghanen und Irakern für rechtswidrig.

Das Innenministerium hat in Zusammenhang mit dem sogenannten Grenzmanagement in Spielfeld eine juristische Niederlage erlitten. Ein Gericht in Graz erklärte die Einreiseverweigerungen gegenüber sieben Erwachsene und fünf Kinder für rechtswidrig.

Die sieben Erwachsenen und fünf Kinder aus Syrien, Afghanistan und dem Irak waren Anfang Februar gemeinsam mit Hunderten anderen Flüchtlingen an die österreichische Grenze in Spielfeld gekommen. Im Gegensatz zu den anderen wurde ihnen die Einreise verweigert.

All diese Einreiseverweigerungen waren laut Landesverwaltungsgerichtshof Steiermark rechtswidrig. Das Gericht kritisierte am Freitag vor allem, dass die Polizei völlig ungeeignete Dolmetscher einsetzte. Zudem seien Polizisten und Dolmetscher nicht ausreichend geschult worden.

Die Übersetzer hätten den Menschen mitgeteilt, dass sie aus einem Land kämen (Afghanistan), wo kein Krieg herrsche. Das legte laut Gerichtsentscheidung, die dem "ORF" vorliegt, nahe, dass die Dolmetscher bei ihrer Arbeit persönliche Anschauungen miteinfließen ließen.

Durch Mithilfe von Petra Leschanz von der Iniative "Border Crossing Spielfeld" konnten die betroffenen Personen beim Landesverwaltungsgerichtshof Berufung gegen ihre Zurückweisung einlegen. Für sie ist bestätigt, "dass die Grundkonzeption des Grenzmanagements tiefgreifend fehlerhaft war, was grundrechtliche Belange angeht", wie sie dem "ORF" mitteilte.