Österreich

100 Euro Strafe für Bettlerin – sie ging vor Gericht

Die Rumänin erhielt 2020 eine Strafe, weil sie still in der Stadt Salzburg bettelte. Der Fall ging bis vor den Verfassungsgerichtshof.

15.03.2023, 14:38
Die Rumänin bettelte in der Salzburger Innenstadt, erhielt eine Strafe. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Die Frau saß im Dezember 2020 still bettelnd in der Schanzlgasse in der Stadt Salzburg. Aufgrund eines sektoralen Bettelverbotes erhielt die Rumänien daraufhin 100 Euro Strafe. Gemeinsam mit der "Plattform Menschenrechte" ging die Bettlerin rechtlich dagegen vor, legte Beschwerde bei Polizei und später beim Landesverwaltungsgerichtshof ein.

Doch die Beschwerde wurde abgewiesen. Der Fall ging daraufhin an den Verfassungsgerichtshof. Doch auch dieser lehnte die Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit nun mit Beschluss vom 28. Februar mit der Begründung ab, dass diese keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe, berichten die "Salzburger Nachrichten". Das Bettelverbot bleibt somit weiter bestehen.

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    REUTERS

    Sektorales Bettelverbot bleibt bestehen

    Bis 2012 galt in der Stadt Salzburg ein absolutes Bettelverbot. Mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention wurde dieses dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die Stadt legte daraufhin eigene Verbotszonen fest und berief sich dabei auf das Landessicherheitsgesetz.

    Doch auch dieses Verbot war dem Verfassungsgerichtshof noch zu flächendeckend, es wurde 2017 aufgehoben. Daraufhin wurde vom Gemeinderat noch einmal nachjustiert. So gilt laut den "Salzburger Nachrichten" das Bettelverbot derzeit in der Getreidegasse und in den angrenzenden Gassen bis zur Salzach, am Platzl, in Teilen der Linzer Gasse sowie während der Festspiele in der Hofstallgasse.

    Betteln mit Tieren soll auch verboten werden

    Die Stadt fühlt sich nun mit der jetzigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in ihrer Vorgangsweise bestätigt: "Wir haben immer gesagt, dass ein sektorales Bettelverbot nach dem Landesgesetz möglich sein soll und muss. Ich wünsche mir, dass bei der Polizei jetzt aufgrund dieser rechtlichen Klarstellung des VfGH die letzten Zweifel beseitigt sind und die Motivation zu Kontrollen erhöht wird", meinte Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP).

    Preuner will auch das versteckte Betteln in Form von Zeitungsverkäufern und das Betteln mit Tieren in Angriff nehmen. Bei Letzterem bringt das Land Salzburg dazu gerade ein Verbot auf den Weg.