Österreich

Alko-Geisterfahrer muss nicht ins Gefängnis

14.09.2021, 01:54
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Bild: Feuerwehr Tulln

Vergleichsweise milde Strafe für einen 68-Jährigen in Niederösterreich. Er wurde schuldig gesprochen, weil er im Jänner sein Auto alkoholisiert auf die S5 gelenkt, einen Polizeiwagen gerammt und einen Beamten verletzt hatte. Er kam aber mit einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe davon. Er selbst sprach von einem "Filmriss".

Vergleichsweise milde Strafe für einen 68-Jährigen in Niederösterreich. Er wurde schuldig gesprochen, weil er im Jänner sein Auto alkoholisiert auf die S5 gelenkt, einen Polizeiwagen gerammt und einen Beamten verletzt hatte. Er kam aber mit einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe davon. Er selbst sprach von einem "Filmriss". Wie die Anklage berichtete, lenkte der Mann mit 1,64 Promille sein Fahrzeug auf die S5. Anhalteversuche der Polizei ignorierte er, bis er ungebremst in einen in der Mitte der S5 abgestellten Wagen der Polizei krachte. Ein Beamter im Wagen wurde verletzt, ein zweiter konnte rechtzeitig zur Seite springen. Der 68-Jährige, der sich schuldig bekannte, wurde schwer verletzt, lag wochenlang im Tiefschlaf. Vor Gericht konnte er die Amok-Fahrt nicht erklären. Er könne sich noch daran erinnern, dass er in einer Werkstätte am Vorfallstag sein Auto reparieren ließ, danach habe er einen "Filmriss". Laut Gutachten sei es nachvollziehbar, dass der Mann nach seinen schweren Verletzungen keine Erinnerung mehr habe. Durch das Geständnis gab es das milde - nicht rechtskräftige - Urteil von elf Monaten bedingt und 9.600 Euro Geldstrafe.