Niederösterreich

Arbeitsloser bekommt wegen ÖkoStrom keinen Energiebonus

Robert K. (38) wohnt in St. Pölten und bezieht Mindestsicherung. Nun fällt er um den Energie-Bonus. Der Grund: eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.

05.06.2022, 06:38
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Robert bekommt keinen Energiebonus, obwohl er Mindestsicherung bezieht.
Leserreporter

Die Bundesregierung hat sich entschlossen der Bevölkerung unter die Arme zu greifen. Mit einem 150-Euro-Bonus will man die Haushaltskassen der Österreicher entlassen. Abgerechnet wird dieser jedoch erst rückwirkend für 2022 am Ende des Jahres – "Heute" berichtete ausführlich. 

800 Euro für 52m²-Wohnung

In St. Pölten dürfte sich die Auszahlung des Energie-Bonus offensichtlich schwierig gestalten. Robert K. (Name von der Redaktion geändert*) lebt von der Mindestsicherung. Er selbst wohn in einer 52-Quadratmeter großen Wohnung, die ihn aufgrund der jüngsten Teuerungswelle mittlerweile knapp 800 Euro kostet. Für Strom blecht er nun 50 Euro mehr, als noch vor der Krise. Als er vor kurzem dabei war die 150-Euro-Hilfe zu beantragen, wurde er schnell auf den Boden der Realität zurückgebracht.

Kein Bonus wegen Öko-Strom?

"Wir beziehen hier im Haus unseren Strom über eine Photovoltaik-Anlage und sind daher auch nicht mit der EVN verbunden", erzählt der 38-Jährige im "Heute"-Gespräch. Klingt erstmal nicht schlecht, könnte man meinen. Allerdings dürfte der Öko-Strom nun den St. Pöltner um den Energie-Bonus bringen. "Das Haus ist umweltfreundlich gebaut und so wurde auch die Stromerzeugung dementsprechend konzipiert. Der Strom wird uns von der Miete automatisch abgezogen, bezahlen muss ich ihn aber trotzdem. Warum steht mir dann der Bonus nicht zu?", ärgert sich Robert weiter. 

EVN bestätigt Fall

Ein Sprecher der EVN bestätigt den Fall: "Es gibt dort nur einen Körper bzw. Vermieter, der einen Anschluss und somit einen Vertrag hat. Und nur dieser bekommt, sofern er die Einkommensgrenze nicht übersteigt, den Energiekostenteuerungsausgleich. Das kommt in der Praxis Tausendfach vor. Zum Beispiel auch, wenn der Strom einer Mietwohnung auf den Vermieter läuft, der die Stromkosten dann dem Mieter in Rechnung stellt und über der Einkommensgrenze liegt. Liegt der Vermieter unter der Einkommensgrenze, liegt es am Vermieter ob er den Gutschein 1:1 an den Mieter weitergibt."

Sprich zusammenfassend: Wenn über eine große Photovoltaik-Anlage am Dach eines Mehrparteienhauses zum Beispiel zehn Wohnungen Strom beziehen, bekommt nur der Vertragspartner den Zuschuss. Die restlichen Parteien haben aber den Vorteil, nur einen geringen Anteil an Netzgebühren bezahlen zu müssen. Theoretisch kann der Vertragspartner dann, sofern er die Förderung bekommt, diese anteilig an die Bewohner weitergeben.

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