Österreich

Wienerin muss Vignette für Auto-Wrack bezahlen

13.09.2021, 14:28
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Tochter Barbara B. und Mutter Silvia B. an der Unfallstelle.
Bild: Denise Auer

Einen Tag vor Silvester wurde das geparkte Auto von Silvia B. touchiert. Der Pkw ist ein Totalschaden. Die neue Vignette für das Wrack muss sie dennoch bezahlen.

So haben sich die Wienerin Silvia B. und ihre Tochter Barbara B. den Jahreswechsel nicht vorgestellt. Die 42-Jährige war gerade mit ihrem Hund spazieren, die 62-Jährige war zu Hause, als der Nachbar um 16 Uhr Alarm schlug: Eine Lenkerin hat die parkenden Autos der Damen mit Wucht touchiert. Die Pkw waren direkt vor ihrem gemeinsamen Haus in der Donaustadt abgestellt. "Da sich unsere Werkstätten zu den Feiertagen im Urlaub befanden, konnten wir die Fahrzeuge erst im neuen Jahr abschleppen lassen", erklärt Barbara B. Am 23. Jänner dann die Hiobsbotschaft: "Der Renault meiner Mutter war ein Totalschaden". Da sich aufgrund des Gesundheitszustandes der Mutter kein neues Fahrzeug mehr auszahle und es auch eine finanzielle Belastung wäre, meldete die Familie das Auto mit 3. Februar ab. "Nachdem die Abmeldung erledigt war, wollte ich auch die Digitale Vignette stornieren", erklärt die Tochter. Die Autobahn sah der Pkw 2020 schließlich kein einziges Mal. Klingt einfach, entpuppte sich aber als Spießrutenlauf, mit dem Ergebnis: Bei der Vignette gibt es nur eine 14-tägige Rücktrittsfrist ab Kauf des Etiketts.

"Überall wurde gepredigt, man soll sich die digitale Vignette rechtzeitig anschaffen", ärgert sich Barbara B., die das Aufklebeschild bereits am 9. Dezember gekauft hatte. "Wer hätte damals wissen können, dass das Auto zum Totalschaden wird. Noch dazu unverschuldet?"

Aber die ASFINAG bleibt hart: "Ab Beginn der Gültigkeit ist keine Änderung mehr möglich. Somit können wir die Stornierung auch leider nicht durchführen", erklärt eine Sprecherin. "Ist es dem Kraftfahrer nicht möglich, die von ihm erworbene Vignette in der gewünschten Form zu benutzen, so liegt dies in seinem eigenen Risikobereich".