Österreich

Ausrutscher bei Ayurveda-Kur bringt Masseur vor Gericht 

Ein Wiener Ayurveda-Masseur soll bei einer seiner Wohlfühl-Behandlungen eine Kundin unsittlich berührt haben. Ihr wurde unwohl, er bestreitet alles.

21.10.2021, 20:29
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Der angeklagte Ayurveda-Experte geriet unter Druck.
Heute

Entspannung, Wellness, Wohlfühl-Behandlung. Eine angenehme Atmosphäre mit ätherischen Ölen verspricht ein in Wien lebender Inder bei seinen Ayurveda-Kuren, die er in seiner Praxis anbietet. Ende November und Anfang Dezember 2018 sollen mehrere Sessions des "Programm 1", einer Körperreinigung um 74 Euro, für eine damals 18-jährige Kundin zu einer schmierigen Angelegenheit geworden und alles andere als angenehm gewesen sein.

"Drang mit Fingern in mich ein"

"Er massierte mich nicht nur mit dem Öl am ganzen Körper, sondern drang auch mit mehreren Fingern in mich ein und fragte mich, ob ich noch Jungfrau sei", sagte das mutmaßliche Opfer am Donnerstag vor dem Richter aus. "Er wollte angeblich eine Blockade lösen, küsste mich dafür am ganzen Körper." Obwohl der "Ausrutscher" schon vor Jahren passiert sein soll, zeigte sie die Sache erst später an. "Ich realisierte da erst, dass Grenzen überschritten wurden."

"Hat so nicht stattgefunden"

Der Masseur dementierte den als "Ausnutzen eines Autoritätsverhältnisses als Angehöriger eines Gesundheitsberufs" angeklagten Vorfall sowohl rechtlich, als auch inhaltlich. "Das Ganze hat nicht stattgefunden, ich bin auch gar kein Arzt und infolgedessen keine Autorität", so der Angeklagte. "Die rechtliche Frage brauchen wir hier nicht zu vertiefen, dafür bin ich zuständig", erklärte der Richter.

Urteil: Freispruch für Masseur

Warum sie denn so etwas behaupten solle, wenn es nicht stimme, wollte der Rat weiter wissen. "Keine Ahnung, vielleicht hat sie was gegen Männer", antwortete der Masseur, der schlussendlich an einer drohenden Verurteilung entglitt. Zwar hielt der Richter die Aussage des Opfers für glaubhaft. Der Masseur wäre aber nie in einem Autoritätsverhältnis zu ihr gestanden und hätte auch immer wieder bei ihr nachgefragt, ob die Behandlung (Anm. in welcher Form auch immer) für sie in Ordnung wäre. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg
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