Österreich

Bankwurf auf Polizist: Gericht ist unzuständig

14.09.2021, 00:46
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Ein Polizist wurde durch den Bankwurf schwer verletzt.
Bild: Sepa Media

Beim Derby zwischen dem LASK und Blau Weiß Linz wurde ein Polizist durch einen Bankwurf schwer verletzt. Heute steht der Schläger (31) in Linz vor Gericht.

Der 2:1-Heimsieg des LASK war damals reine Nebensache. Zu schlimm waren die Ausschreitungen vor dem Anpfiff. Bei dem Gewaltausbruch gab es mehrere Verletzte, Festnahmen und Anzeigen. Ein Polizist aus Freistadt, der von einer aus dem Lager der Blau Weiß-Anhänger geworfenen Sitzbank (rund acht Kilo schwer) am Helm getroffen wurde, musste im Spital behandelt werden, konnte fast ein Monat nicht arbeiten. Ein Sechs-Meter-Bereich im Paschinger Waldstadion sollte damals die verfeindeten Fan-Gruppierungen voneinander trennen. Doch laut Polizei haben Fans der Blau Weißen das verzinkte Tor mit einem Generalschlüssel geöffnet, sich so Zugang zum verfeindeten Fanlager verschafft.

Zweimal wurde daraufhin eine Dreier-Sitzbank aus der Verankerung gerissen und über das Absperrgitter geworfen. Der zweite Wurf traf den Polizisten am Kopf, der Vollvisierhelm ging kaputt.

Pfefferspray-Einsatz "Wir können froh sein, dass der Kollege nicht tot oder querschnittgelähmt ist", sagte Polizeisprecher David Furtner kurz nach dem Derby. Das war aber noch nicht alles. Beim ersten Saisonderby sollen die Polizisten auch noch bespuckt und attackiert worden sein. Daraufhin kam es zu einem übertriebenen Pfefferspray-Einsatz im Gästesektor. Die Folge: zahlreiche unbeteiligte Verletzte. Der Bankwerfer, ein 31-Jähriger aus Regensburg (GER), stand am Mittwoch in Linz vor Gericht. Wegen des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung drohten ihm bis zu funf Jahre Haft. Doch nach der Sichtung des Polizei-Videos hielt es der Richter für möglich, dass der mutmaßliche Täter die schwere Körperverletzung des Beamten nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar absichtlich herbeigeführt hatte. Bei einer absichtlich schweren Körperverletzung (eins bis zehn Jahre) sei aber nicht mehr ein Einzelrichter zuständig. Ein solches Verbrechen müsse vor einem Schöffensenat verhandelt werden, erklärte sich der Richter für unzuständig. Wie es nun genau weitergeht, ist noch nicht klar. Der Verteidiger des Regensburgers stellte eine Nichtigkeitsbeschwerde in Aussicht. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. (mip)