Wirtschaft
Corona-Kurzarbeit wird um 3 Monate verlängert
Sozialpartner und Regierung haben sich darauf geeinigt, dass die Corona-Kurzarbeit um drei Monate verlängert werden kann. Der längstmögliche Zeitraum sind also nun sechs Monate.
Man will damit Arbeitsplätze in der Krise sichern, heißt es von Vertretern der Arbeiterkammer, dem ÖGB und der Wirtschaftskammer am Montag. Die Corona-Kurzarbeit kann - und das ist neu - um bis zu drei Monate verlängert werden. Wer also ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt 1. März in Kurzarbeit ist, der kann mit 1. Juni verlängern.
1,3 Mio. Stellen gesichert
Das bisherige Modell, das mit drei Monaten befristet war, habe 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert. Die Neuregelung bringe nun eine vereinfachte Berechnung, auch sei nun Arbeit auf Abruf verboten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekämen nun - auch das steht in der Aussendung des ÖGB und der AK - die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Möglich sei das durch geänderte Durchrechnungsmodalitäten.
Neu ist in Zukunft auch: Ändert sich die ursprünglich beantragte Arbeitszeit der kurzarbeitenden Mitarbeiter (weil der Betrieb wieder hochfährt), muss das der Unternehmer nicht mehr bei den Sozialpartnern anzeigen.
"Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung", kommentiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian die Einigung. Und auch Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer hält die Verlängerung für eine gute Sache: "Die Kurzarbeit ist ein wesentliches Instrument im Hilfspaket der Bundesregierung. Wir sichern damit Arbeitsplätze in unseren Betrieben und stützen den Wirtschaftskreislauf".
"Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig", so AK-Präsidentin Renate Anderl. Dadurch, dass der Chef in Zukunft drei Tage vorher Bescheid sagen muss, wenn ein Mitarbeiter wieder arbeiten kommen soll, gäbe es auch eine bessere Planbarkeit.