Österreich

Mai-Miete für Geschäfte im Gemeindebau entfällt

Wiener Wohnen erlässt Mietern von Geschäftslokalen im Gemeindebau, die erst Mitte Mai öffnen dürfen, die komplette Monatsmiete.

13.09.2021, 13:52
Teilen
Friseure dürfen erst ab Mitte Mai öffnen.
Bild: iStock/Symbolbild

Wiener Wohnen führt die Corona-bedingte Unterstützung von Mietern von bestimmten Geschäftslokalen auch im Mai fort. Für Unternehmen, die in einem Gemeindebau eingemietet sind und die aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung erst Mitte Mai öffnen dürfen – wie etwa Friseure – entfällt die komplette Miete für den Mai. Unternehmen, die bereits ab Anfang Mai öffnen dürfen, werden ersucht, die Hälfte der Mai-Miete zu überweisen. Als direkt betroffen gelten alle Gemeindebau-Lokale mit einem Kundenbereich, der entsprechend der Verordnung der Bundesregierung nicht betreten werden darf. Beispielsweise ist ein Friseurgeschäft direkt betroffen, da gegenwärtig Kunden das Geschäft nicht betreten dürfen und somit keine Möglichkeit zur Geschäftsausübung besteht.

Einzelne Mahnungen sind Irrläufer Wiener Wohnen hat für diese Fälle eine unkomplizierte und unbürokratische Vorgehensweise gewählt und die Mieter von diesen direkt betroffenen Geschäftslokalen bereits ersucht, die Zahlungen für das Monat April nicht vorzunehmen bzw. Daueraufträge zu stornieren. Mieter, die die April-Miete in diesem Sinn nicht überwiesen, nun aber dennoch eine Zahlungserinnerung erhalten haben, werden ersucht, diese als gegenstandslos zu betrachten. Der automatisierte Mahnlauf wurde zwar gestoppt, einzelne Irrläufer sind aber nicht vollkommen auszuschließen. Um mögliche Missverständnisse und Unklarheiten betreffend die geltende Regelung schon im Vorfeld auszuräumen, werden betroffene Lokalmieter ersucht, Kontakt mit Wiener Wohnen unter der Wiener-Wohnen-Service-Nummer 05 75 75 75 aufzunehmen.