Österreich

Darum sitzt Donauinsel-Täter nicht in U-Haft

Am Donauinselfestes kam es zu einer versuchten Vergewaltigung. "Heute" erklärt, warum der Täter auf freiem Fuß ist.

13.09.2021, 23:59
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Symbolbild
Bild: Video3

Die junge Frau aus der Slowakei wurde nach einem Konzert im Rahmen des Wiener Donauinselfestes von einer Gruppe Jugendlicher bedrängt und begrapscht. Als sie sich in Richtung Treppelweg entfernte, wurde sie von einem der Täter ins Gebüsch gezerrt. Der Angreifer versuchte, ihr das T-Shirt vom Leib zu reißen. Eine Zivilstreife wurde auf die Tat aufmerksam und nahm den mutmaßlichen Täter fest. Der 18 Jahre alte Afghane wurde in der Folge auf freiem Fuß angezeigt. Untersuchungshaft wurde nicht angeordnet.

Haftgründe für Untersuchungshaft Für die Verhängung von U-Haft muss der Festgenommene dringend tatverdächtig sein. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse eine hohe Wahrscheinlichkeit ergeben, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat. Zusätzlich muss für die Verhängung von U-Haft entweder Fluchtgefahr, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr oder die Gefahr einer neuerlichen Straftat bestehen. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit einer mindestens zehnjährigen Haftstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss U-Haft verhängt werden, sobald man keinen der drei Haftgründe ausschließen kann.

Heftige Diskussionen Das sorgt unter "Heute"-Lesern für heftige Diskussionen. "Ich bin ehrlich gesagt mehr als angep...., dass solche Täter wieder auf die Frauen losgelassen werden! Wo bleibt der Schutz für die Mädchen und Frauen!", schreibt uns eine Leserin.

Auch Journalist Florian Klenk wundert sich auf Twitter über das Vorgehen des Staatsanwaltes. "Irgendwas stimmt da nicht", schreibt er.

"Heute" klärt auf Die Entscheidung, ob ein Festgenommener auf freiem Fuß angezeigt oder in Untersuchungshaft genommen wird, liegt nicht bei der Polizei, sondern beim diensthabenden Staatsanwalt. Staatsanwaltssprecherin Nina Bussek erklärt "Heute", wie so eine Entscheidung zustande kommt. Nach der Festnahme telefonierte einer der Polizeibeamten mit dem Staatsanwalt. Aufgrund der mündlichen Erzählung der Geschehnisse musste dieser noch in der Nacht entscheiden, ob die gesetzlichen Haftgründe erfüllt sind oder nicht. Für Jugendliche und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre alt) sind die Haftgründe nochmals strenger zu bewerten. Dies trifft auf den mutmaßlichen Täter von der Donauinsel zu. Der diensthabende Staatsanwalt entschied sich gegen U-Haft. Aufgrund der Schilderungen der Polizei habe sich kein dringender Tatverdacht ergeben. Auch, dass der Verdächtige unbescholten ist und eine aufrechte Meldeadresse hat, dürfte mitgespielt haben. Ermittlungen laufen weiter Das heißt aber nicht, dass der Verdächtige laufen gelassen wird. Die Ermittlungen gehen weiter. Nach einem schriftlichen Bericht der Polizei könnte die Staatsanwaltschaft sehr wohl noch U-Haft beantragen. (red)