Fashion and Beauty

DAS darfst du ab heute wieder beim Friseur

Die nächste Lockerung der Corona-Maßnahmen bringt eine Erleichterung beim Haare schneiden. Wer was ab 1. Juli 2021 wo darf.

01.07.2021, 07:12
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Ab 1. Juli kann beim Friseur wieder durchgeatmet werden.
Magdalena Tröndle / dpa / picturedesk.com

Eigentlich dürfen wir uns gar nicht beschweren, schließlich können wir seit rund einem Monat wieder die Haare schneiden und färben lassen - allerdings nur mit Maske. Somit gab es auch kein Wasser und auch keinen Kaffee, um die Wartezeit zu überdauern. Doch damit ist ab heute Schluss!

Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen ab 1. Juli 2021 beim Friseur endlich wieder die Maske fallen lassen. Das gilt übrigens auch für alle anderen körpernahen Dienstleistungen. Wer jetzt also einen Friseur-Termin hat, zur Fußpflege geht oder sich eine Massage gönnt, der kann dank 3-G-Regel die Maske ablegen. Damit steht dem genüsslichen Schluck Kaffee auch nichts mehr im Weg.

Keine Ausrede mehr

Kann kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen werden, muss die FFP2-Maske auf bleiben. Damit gibt es endgültig keine Ausrede mehr für lange ungepflegte Zotten.