Fashion and Beauty

Ab Montag gilt kurioses Corona-Verbot beim Friseur

Friseure öffnen ab Montag wieder. Neben einer Test- und Maskenpflicht gibt es auch ein neues kurioses Verbot.

Heute Redaktion
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Friseure dürfen ab 8. Februar wieder aufsperren, aber unter strengen Auflagen.
Friseure dürfen ab 8. Februar wieder aufsperren, aber unter strengen Auflagen.
apa/picturedesk

Am Montag setzt Österreich erste Öffnungsschritte und kehrt in gewisser Weise zum "Lockdown light" zurück. Der Handel öffnet, ebenso körpernahe Dienstleister. Dazu zählen auch Friseure. Es gibt allerdings harte Regeln. Wer einen Haarschnitt oder eine neue Haarfarbe braucht, muss einen negativen Corona-Test vorlegen.

Der vorgeschriebene Antigen- oder PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Und hier gilt nicht der Zeitpunkt, an dem du das Ergebnis in den Händen hältst, sondern der Zeitpunkt der Probeentnahme. Kontrolliert wird das von der Polizei.

Und es gibt eine weitere Einschränkung, wie einer Vorlage der neuen Corona-Verordnung zeigt, die "Heute" vorliegt. Sie muss am Donnerstag noch den Hauptausschuss des Nationalrats passieren. In dem Papier heißt es: "Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden, ist diese nur zulässig, sofern während der Dienstleistungserbringung keine Speisen und Getränke konsumiert werden." Im Klartext: Der gemütliche Kaffee beim Friseur ist per Verordnung verboten!

Die Ausnahme von der Test-Pflicht

Wer in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert war und mittlerweile genesen ist, erspart sich die Tortur. Hier reicht eine ärztliche Bestätigung oder der Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten. Von der FFP2-Masken-Pflicht sind diese Personen dennoch nicht befreit.