Coronavirus

Jetzt fix – das sind die neuen Corona-Regeln ab 8.2.

Die Regierung hat sich am Montag auf sanfte Öffnungsschritte ab 8. Februar verständigt. "Heute" hat den Überblick über die neuen Lockdown-Regeln.

Heute Redaktion
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Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) 
Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) 
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Seit dem Wochenende war es – wie von "Heute" berichtet – ein offenes Geheimnis: Österreich sperrt auf, zumindest ein bisschen. Am Montag verkündete die Regierung erste sanfte Schritte aus dem harten Lockdown ab 8. Februar 2021. Gleichzeitig wird aber auch nachgeschärft (etwa bei den Grenzregelungen); auf Bundesländerebene wird ein "Notbremsmechanismus" eingezogen – sprich: eine Schwelle definiert, ab der wieder gegengesteuert werden muss. "Heute" hat den Überblick über die neuen Regelungen:

1
Schulen

Die Schüler kehren nach den Semesterferien (in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist dies der 8. Februar) wieder in die Klassenzimmer zurück. Die Volksschule wird gänzlich in den Präsenzunterricht wechseln; in Unter- und Oberstufe wird ein Schichtbetrieb (Montag + Dienstag; Mittwoch + Donnerstag, Freitag Home Schooling) eingeführt.

Darüber hinaus gilt:

➤ Schüler müssen verpflichtend Nasenvorraumtests im Wochentakt (in Volksschulen zwei Mal pro Woche) absolvieren, diese finden in der Schule statt. Wollen sie diesen nicht machen, müssen sie im Distance Learning verharren.

➤ Auch Lehrer sind grundsätzlich zu einem wöchentlichen Corona-Test angehalten.

➤ In den Klassenzimmern gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Am Dienstag (9.00 Uhr) präsentiert Bildungsminister Heinz Faßmann die Details. "Heute" berichtet live. Hier die Hintergrund-Story zu den Schul-Öffnungen >>

2
Handel, Museen, Tiergärten

Der stark gebeutelte Handel (hier gibt es pro Lockdown-Woche eine Milliarde Euro Verlust) sperrt wieder auf. Allerdings gibt es auch hier strenge Spielregeln. Einerseits kommt eine Kontingentierung – pro Kunden müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske wird verpflichtend vorgeschrieben. Unter denselben Voraussetzungen dürfen auch Museen und Tiergärten wieder aufmachen.

3
Körpernahe Dienstleister

Gute Nachrichten für alle, deren Frisuren-Zustand haarig ist: Die körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Beautysalons, Fußpfleger, Tätowierer ...) dürfen aufmachen. Regel: Kunden müssen einen (negativen) Eintrittstest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Darüber hinaus: FFP2-Maske.

4
Privatbereich

Hammerhart bleibt der Lockdown im Privatbereich. Hier gestattet die Regierung vorerst für länger nur Treffen von maximal zwei Haushalten (Obergrenze: 4 Personen). Partys sind somit weiter tabu; die Strafen werden sogar angehoben. Wird etwa die Maskenpflicht missachtet, sind künftig 90 Euro Geldstrafe (statt bisher 25 Euro) im Zuge eines Organmandates zu bezahlen.

5
Weiter Lockdown

Fix geschlossen bleibt weiter die Gastronomie. Auch in Hotels und Indoor-Freizeitstätten bleibt es im Februar zappenduster. Zudem kommen striktere Einreiseregeln und Grenzkontrollen, um die Verbreitung der Mutationen aus dem Ausland noch stärker einzubremsen. Dazu wendet sich Innenminister Karl Nehammer (VP) am Dienstag um 9.00 Uhr an die Bevölkerung.

6
Ausgangssperre

Statt einer ganztägigen Ausgangssperre gilt diese ab 8.2. von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr.