Österreich

Dealen in der Öffentlichkeit als neuer Strafbestand

14.09.2021, 13:51
Teilen

Seit dem Jahreswechsel ist der Drogenhandel entlang der U6 am Gürtel explodiert. Zu jeder Tages- und Nachtzeit stehen bei den Hotspots Josefstädter Straße, Thaliastraße und Burggasse kleine Gruppen von Dealern und bieten teilweise aggressiv ihre Ware an. Schuld daran ist eine Reform des Strafrechts, an deren Änderung nun gearbeitet wird.

Die Änderung im Strafrecht macht es Dealern und vor allem deren Hintermännern besonders einfach, Drogen zu verkaufen. Denn seit dem 1. Jänner muss die Polizei einem angehaltenen Dealer mindestens drei Straftaten nachweisen, um ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Außerdem muss belegt werden, dass der Verdächtige mindestens 400 Euro durch das Dealen "verdient". Seit das erfüllt werden muss, ist die Zahl der Dealer, die ganz offen und teilweise auch aggressiv anbieten, massiv angestiegen. Es gibt laut Suchtkoordinator Michael Dressel teilweise mehr Verkäufer als Abnehmer. Dealen im öffentlichen Raum Nun wird seit einiger Zeit an einer Schadensbegrenzung gearbeitet. Die Koalitionsparteien reagieren nun mit einem Initiativantrag (1613/A) auf die in jüngster Zeit verstärkt in Ballungsräumen, vor allem auf öffentlichen Plätzen und Verkehrsknotenpunkten auftretende Drogenszene und wollen diese Erscheinungsform des Suchtgifthandels durch Einführung eines neuen Tatbestands im Strafgesetzbuch bekämpfen.  Konkret lautet die Textierung: "Mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein zugänglichen Ort öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder verschafft."