Wirtschaft

Drei Steuersätze für Kräuter

14.09.2021, 13:37
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Seit der Mehrwertsteuer-Erhöhung auf Blumen und lebende Pflanzen ist Österreich um ein Kuriosum reicher: Bei Topfkräutern kann ein Steuersatz von 10, 13 oder 20 Prozent fällig werden.

Seit der Mehrwertsteuer-Erhöhung auf Blumen und lebende Pflanzen ist Österreich um ein Kuriosum reicher: Bei Topfkräutern kann ein Steuersatz von 10, 13 oder 20 Prozent fällig werden. Bei Gemüsejungpflanzen sind 10 oder 13 Prozent vorgesehen – je nachdem, ob man die ganze Pflanze oder nur die Früchte essen kann. Bei den Kräutern wird zwischen Zier- oder Gewerbepflanzen unterschieden. So beträgt der Steuersatz für Lavendel oder Zitronenmelisse (Gewerbepflanzen) 20 Prozent. Bei Kamille oder Ringelblume etwa sind es nur 13 Prozent.