Österreich

Empörung über Strafen für Pfefferspray-Einsatz

14.09.2021, 01:45
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Bild: Fotolia.com

Wer Pfefferspray verwendet, um sich gegen Angreifer zu wehren, kann auch selbst rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn etwa nach einer Attacke keine Notwehrsituation mehr besteht und eine Frau den Täter ansprüht, ist es Körperverletzung.

Wer Pfefferspray verwendet, um sich gegen Angreifer zu wehren, kann auch selbst rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn etwa nach einer Attacke keine Notwehrsituation mehr besteht und eine Nur Pograpschen reicht für einen gerechtfertigten Pfefferspray-Einsatz eher nicht aus. Die Empörung der "Heute"-Community im Internet ist groß. "Die Frauen haben Angst. Dürfen sich Frauen nicht wehren? Busengrapschen, Pograpschen, usw. sollen wir Frauen uns gefallen lassen?", schreibt Manuela F. Auch Karina F. postet: "Wenn ich mich bedroht fühle, würde ich sprayen!" Ähnlich klingen die meisten Facebook-Kommentare. "Besser vorbestraft als vergewaltigt", schreibt etwa Sandy M. Und Manfred S. ist empört: "Wenn sich Frauen wehren, wird mit Anzeige gedroht." Tipps der Polizei: So wehren Sie sich gegen Übergriffe Die Polizei mahnt zur Vorsicht beim Einsatz von Pfefferspray: "Wenn man nicht geübt ist, ist die Frage, ob man in einer Gefahrensituation alles richtig macht", warnt Polizeisprecher Roman Hahslinger. "Am besten ist es, laut zu schreien und aus der Gefahrenzone wegzugehen." Weitere Polizei-Tipps: Bei einer Belästigung Passanten um Hilfe bitten. Wichtig: Nach einer Sex-Attacke sollte man sofort Anzeige erstatten und sich im Spital untersuchen lassen. Nicht waschen! DNA-Spuren können verloren gehen – und Täter dadurch davonkommen.