Politik
Erhöhung der Strafe für Tierquäler beschlossen
Die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Reform des Strafgesetzes bringt härtere Strafen für Tierquäler. Konkret bedeutet das eine Erhöhung des Strafrahmens von bisher maximal einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre.
Die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Reform des Strafgesetzes bringt härtere Strafen für wurde beschlossen. Die Möglichkeit einer bloßen Geldstrafe für Tierquäler entfällt künftig. Es liegt jetzt an den Richtern, härtere Strafen für Tierquäler gegebenenfalls auch auszusprechen. In Kraft treten soll das neue Strafrecht am 1. Jänner 2016. Tierschützer wie "Vier Pfoten" freuen sich über die neue Reform des Strafgesetzes: "Das war ein wichtiger Schritt“, sagt Vier Pfoten-Gründer und Präsident Heli Dungler. Die Tierschutzorganisation hatte ursprünglich die Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu drei Jahre gefordert, wie es etwa in Deutschland oder der Schweiz bereits Realität ist, da somit die höchst unterschiedliche Intensität der Tierquälerei besser berücksichtigt hätte werden können. „Wir können aber auch mit zwei Jahren leben“, sagt Dungler. „Wir stimmen Frau Bundesminister Oberhauser hier vorbehaltlos zu, wenn sie sagt, wir sind alle aufgerufen, in unserem Alltag achtsam mit den Bedürfnissen der Tiere umzugehen, um unserer Verantwortung ihnen gegenüber gerecht zu werden.", so Dungler weiter.