Politik

Experte spricht über Löschvorgänge im Kanzleramt

Wegen eines "Löschmails" aus dem Kanzleramt tobt die Opposition. Ein Verwaltungsjurist versteht den Ärger zwar, versucht aber zu beruhigen.

15.10.2021, 09:45
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Blick auf das Bundeskanzleramt in Wien. (Archivfoto)
Russian Foreign Ministry / Tass / picturedesk.com

Große Aufregung herrscht aktuell um ein E-Mail aus dem Bundeskanzleramt, das Löschvorgänge vorschreibt. Weil dies am 10. November und somit vor Beginn des geplanten Untersuchungsausschusses wegen der Chataffäre geschehen soll, wütet die Opposition. Im Bundeskanzleramt selbst versucht man zu beruhigen, spricht man von Datentransfer und IT-Sicherheit.

Bis zum 10. November habe man Zeit nach E-Mails und Kalendereinträgen zu suchen, die man noch brauche, danach stünden sie nicht mehr zur Verfügung, heißt es in dem Schreiben. Also nur noch dienstlich relevante Mails sollen aufbewahrt werden. Im Kanzleramt versteht man die Aufregung nicht. Es sei das erste Mal, dass man noch manuell Daten sichern könne und diese nicht automatisch nach einem Jahr gelöscht würden. Die Regierungsparteien argumentieren, dass die Daten ins Bunderechnungszentrum transferiert würden. Es gehe um die Sicherung der Daten und nicht um deren Löschung.

Keine externe Aufsicht über Behörden

Zu dieser Causa war am Freitagmorgen Peter Bußjäger, ein Verwaltungsjurist an der Universität Innsbruck, zu Gast. Er erklärt, dass das Bundesarchivgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen (digitales und ausgedrucktes) Schriftgut aufbewahrt werden muss. Dabei muss es einen relevanten Grund dafür geben. Also etwa einen verwaltungsrechtlichen Grund oder einen Grund im öffentlichen Interesse.

In diesem Sinne könne auch E-Mai-Verkehr aufbewahrenswert sein. Aber dann müsse dieser einem bestimmten Akt zugeführt werden. In der Fachsprache heißt es "veraktet". Nach Abschluss des Aktes wird dieser archiviert und ins Staatsarchiv gebracht. Welche Akte archiviert werden, liege in der Eigenverantwortung der jeweiligen Behörde. Es gebe keine Aufsicht und daher auch keine Garantie, dass die Behörde Dinge löscht, die eigentlich aufbewahrenswert seien. 

Peter Bußjäger, Leiter des Innsbrucker Instituts für Föderalismus (li) und Alt-Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP/re).
ANGELIKA GRABHER-HOLLENSTEIN / APA / picturedesk.com

"Verstehe, dass Opposition Verdacht schöpft"

Im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen hält der Uni-Professor fest, dass das Staatsarchiv nicht die Aufgabe habe, "alles aufzunehmen, was in irgendein Postfach flattert". Würde man die Vorgänge abstrahieren von den jüngsten Geschehnissen, sei zu sagen, dass es sich um keinen ungewöhnlichen Vorgang handle. Er verstehe aber auch, dass die Opposition auf Grund der jüngsten Hausdurchsuchungen und Korruptionsvorwürfe Verdacht schöpft, so Bußjäger.

Er betont, dass die Archivierung "ein wichtiges Instrument für die Transparenz der Verwaltung und für zeitgeschichtliche Aufbewahrung" sei. Gleichzeitig sei das Staatsarchiv kein kriminalistisches Archiv und müsse nicht jeden Vorgang aufbewahren, sondern nur wichtige. 

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg