Österreich

Wiener band armen Falken in seinem Garten an

Tierschützer halfen nun einem "Pechvogel" in Penzing: Der Falke war im Garten mit einem Strick angebunden, konnte nicht fliegen.

13.09.2021, 14:47
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Eine Passantin informierte die Tierschützer über einen schlimmen Fall von Tierquälerei in Wien-Penzing. Helfer der "Vier Pfoten" fanden einen etwa sieben Monate alten Sakerfalken im Vorgarten einer Privatwohnung, direkt neben Gehsteig und Straße. Der arme "Pechvogel" war über eine Metallklammer an einem Strick festgebunden. Die Tierschützer verständigten die Polizei sowie das zuständige Magistrat für Veterinärdienste und Tierschutz, die MA 60. Laut Gesetz dürfen Falken nur in Volieren und mindestens paarweise gehalten werden. Der Halter des Vogels sei selbst Falkner. Seinen Angaben zufolge war das Tier gegen eine Scheibe geflogen. Er habe es daher nach Hause gebracht, um es zu pflegen. Dem Mann wurde angewiesen, den Falken wieder in seine Falknerei in der Lobau zu bringen. Er wurde angezeigt! Absurde Aktion "Es ist völlig absurd, ein verletztes Tier so zu halten, zumal der Besitzer selbst die Gesetzeslage kennen müsste. Eine solche Haltung widerspricht nicht nur grundsätzlich der 2. Tierhaltungsverordnung, sondern ist auch Tierquälerei", sagt "Vier Pfoten"-Kampagnenleiterin Martina Pluda. Sie war selbst vor Ort. "Vier Pfoten" ist erfreut über die rasche Reaktion der MA60 auf unsere Aufdeckung der tierschutzwidrigen Falken-Haltung in Wien.

Die Organisation führe selbst eine Eulen- und Greifvogelstation in Haringsee, die jahrzehntelange Erfahrung in der Rehabilitation dieser Tiere hat. Sobald ein Vogel ein Anflugtrauma hat, muss er unbedingt ganz ruhig und am besten in Dunkelheit gehalten werden", erklärt Pluda. "Ihn öffentlich in einem Vorgarten zur Schau zu stellen, ist der Genesung nicht nur abträglich, sondern verschlimmert den Zustand. Außerdem ist es illegal." Laut "Vier Pfoten" ist es auch verboten, Greifvögel schädlichem Stress durch die Nähe des Menschen oder anderer Tiere auszusetzen. "Verhaltensgerechte Rückzugsmöglichkeiten" seien zu gewährleisten. "Es ist eindeutig, dass der Halter wider besseres Wissen gehandelt hat. Als Falkner muss er die Gesetzeslage kennen. Seine Argumentation war einfach, dass er das seit 40 Jahren so macht!"