Österreich

Frau über Mindestlohn: Steht ihr Gehaltsplus zu?

13.09.2021, 20:27
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Bild: AK Niederösterreich/Vyhnalek

Seine Gattin hat einen Kollektivvertrag Handel. „Sie verdient über dem Mindestlohn. Die jährlich ausverhandelte kollektivvertragliche Gehaltserhöhung bekommt sie nicht. Ist das rechtens?", fragt Robert K.

Nein, wissen die Arbeitsrechtsexperten der AK Niederösterreich: „Üblicherweise bezieht sich die kollektivvertragliche Erhöhung zwar auf das Mindestgehalt. Im Kollektivvertrag für Handelsangestellte aber gibt es die Überzahlungsregelung." Verdient ein Beschäftigter mehr als das Mindestgehalt, darf die sogenannte Überzahlung nicht geschmälert werden. Das bedeutet: Die vereinbarte konkrete Überzahlung zum KV-Mindestgehalt im Vorjahr muss weiterhin auf den Euro genau aufrechterhalten bleiben. „Diesen Beschäftigten steht also ebenfalls eine Gehaltserhöhung zu", so die Experten. „Jährliche Gehaltserhöhungen sind nicht selbstverständlich. Sondern sie werden von den Sozialpartnern ausverhandelt", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. (red)