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Heimliches Abziehen von Kondom ist keine Straftat

In Deutschland landete ein Mann vor Gericht, weil er während dem Sex heimlich das Kondom abgezogen hat. Das Urteil: Freispruch.

20.11.2020, 13:59
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Für das Gericht was das Verhalten des Mannes ein "erheblicher Vertrauensbruch, aber keine Straftat".
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Das Landgericht Kiel hat einen Mann freigesprochen, der – trotz anders lautender Absprache mit seiner Sexpartnerin – kein Kondom verwendete. Wie das Magazin "Stern" berichtete, gestand der Angeklagte, dass er bei dem Vorfall einfach ungeschützt mit der Frau schlief. Die bemerkte das irgendwann und erstattete Anzeige.

Frau wollte keinen ungeschützten Sex

Der Richter habe das Verhalten des Mannes zwar als "erheblichen Vertrauensbruch" bezeichnet, zitierte der "Stern" eine Gerichtssprecherin. Da der Sex einvernehmlich stattgefunden habe, wurde der Mann aber freigesprochen. Aus Sicht des Richters kenne das Gesetz keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, der strafbar sei. Die Anwältin der Frau sprach von einem "fatalen Signal". Die Frau wäre nicht mit dem Sex einverstanden gewesen, hätte sie gewusst, dass der Mann kein Kondom benutzte. Als sie es bemerkte, brach sie den Geschlechtsverkehr ab und verließ die Wohnung. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als sexuellen Übergriff bewertet und auf neun Monate Bewährung plädiert.

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