Wirtschaft

Gericht verbietet 12 AGB-Punkte von Amazon

Der Oberste Gerichtshof hat zwölf Punkte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandriesen für unzulässig erklärt.

13.09.2021, 21:59
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Amazon stand wegen der AGB-Punkte in der Kritik. (Symbolbild)
Bild: Reuters

Der Verein für Konsumenteninformation hat ein Verfahren gegen Amazon gewonnen. Zwölf Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandriesen seien unzulässig. Unter anderem stellt die Verwendung von Nutzerdaten eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Vorgeschichte Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums zahlreiche Klauseln in den AGB von Amazon (Fassung 2012) beanstandet und eine Verbandsklage eingebracht. Bereits 2014 hatte das Handelsgericht (HG) Wien elf Klauseln als gesetzwidrig beurteilt. Zwei Jahre später beantwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Rechtswahlklausel durch Amazon. Nun liegt das endgültige Urteil des OGH vor. Nach Ansicht des OGH sind alle zwölf Klauseln unzulässig. Die Rechtswahlklausel – konkret jene des luxemburgischen Rechts – ist missbräuchlich und damit gesetzwidrig. Daneben sind aber auch etwa Klauseln zur Rechnungsgebühr und zur Verwendung von Nutzerdaten auf Amazon.de (z. B. Kundenrezensionen) unwirksam.

Versandkosten Der OGH beanstandet die Regelung, dass bei der Zahlung auf Rechnung Amazon zusätzlich zu den Versandkosten eine einmalige Gebühr von 1,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Lieferung verrechnen kann. Verbraucher, die derartige Gebühren bezahlen mussten, können diese daher rückfordern.

Daneben sah der OGH auch einige Klauseln im Zusammenhang mit Datenverarbeitung für gesetzwidrig an. Laut OGH stellen die Verwendung von Nutzerdaten (z. B. Kundenrezensionen auf Amazon.de) sowie die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz für die weitere Verwendung der Inhalte für jegliche Zwecke (online wie offline) durch Amazon eine Verletzung der Urheberrechte der Kunden dar.

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