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Gericht verbietet IS-Braut die Rückkehr nach England

Shamina Begum schloss sich mit 15 dem IS an und sitzt nun in einem Lager in Syrien fest. Ein Gericht hat ihr die Heimkehr bis auf Weiteres untersagt.

26.02.2021, 16:27
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Shamina Begum will nach England zurückkommen, um im Vereinigten Königreich für die Wiederherstellung ihrer Staatsbürgerschaft zu kämpfen.
LAURA LEAN / AFP / picturedesk.com

Die als "IS-Braut" bekannt gewordene Frau Shamina Begum aus Großbritannien darf vorerst nicht in ihr Heimatland zurück, um den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft dort anzufechten. Das entschied das Oberste Gericht (Supreme Court) am Freitag in London. Auch einen Antrag, ihr die britische Staatsbürgerschaft direkt wieder zu verleihen, lehnte das Gericht ab. Das Urteil gilt als wegweisend für viele ähnliche Fälle.

Im IS geheiratet

Shamima Begum war 2015 als 15-Jährige mit zwei weiteren Schülerinnen aus London nach Syrien in die damalige IS-Hochburg Al-Rakka gereist und hatte dort einen Dschihadisten geheiratet. Im Jahr 2019 bat sie von einem syrischen Flüchtlingslager aus darum, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen. Sie war damals hoch schwanger. Sie hoffe, ihr Baby werde in Großbritannien größere Überlebenschancen haben, argumentierte sie.

Zwei Kinder Begums waren nach ihren eigenen Angaben bereits gestorben. Der damalige Innenminister Sajid Javid entschied jedoch, ihr die Staatsbürgerschaft unter Berufung auf Sicherheitsgründe zu entziehen. Staatenlos werde sie dadurch nicht, argumentierte die Regierung, weil sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs habe, das Land in dem ihre Eltern geboren worden waren.

Der Fall wurde in Großbritannien kontrovers diskutiert. Vor allem nachdem bekannt wurde, dass auch das dritte Kind der jungen Frau starb. Begum selbst war in Großbritannien geboren worden und hatte die britische Staatsbürgerschaft von Geburt an – in Bangladesch hatte sie nie gelebt.

Wenig Handhabe von Syrien aus

Ihren Anwälten zufolge hat Begum von Syrien aus keine Möglichkeit, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Sie habe beispielsweise keinen Zugang zu einem Telefon. Die Regierung hielt dagegen, ihre Rückkehr stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und das wiege schwerer als ihr Recht auf Anfechtung des Entzugs der Staatsbürgerschaft. Das Oberste Gericht schloss sich dieser Argumentation nun an.

Begum befindet sich derzeit laut "BBC" in einem Lager in Nordsyrien, das von bewaffneten Wachen kontrolliert wird.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg