Wirtschaft

Gewerkschaft will AUA klagen

14.09.2021, 15:21
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Am Abend nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung zur umstrittenen Auslagerung des Flugbetriebs der "Austrian" auf die billigere Tochter Tyrolean wurden Konzernmanager informiert. Am Freitag trat der Vorstand vor die Belegschaft. Fragen kreisten um künftige Arbeitsverhältnisse, verlorene Privilegien, Einzelverträge und Alternativen bei Golf-Airlines. Montagvormittag wird eine Betriebsversammlung in Wien-Schwechat mögliche Klagen ausloten. Da werden wieder Verzögerungen im Flugbetrieb erwartet.

Am Abend nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung zur umstrittenen Auslagerung des Flugbetriebs der "Austrian" auf die billigere Tochter Tyrolean wurden Konzernmanager informiert. Am Freitag trat der Vorstand vor die Belegschaft. Fragen kreisten um künftige Arbeitsverhältnisse, verlorene Privilegien, Einzelverträge und Alternativen bei Golf-Airlines. Montagvormittag wird eine Betriebsversammlung in Wien-Schwechat mögliche Klagen ausloten. Da werden wieder Verzögerungen im Flugbetrieb erwartet. Zwischen AUA und Gewerkschaft fliegen unterdessen wieder die Fetzen. Auch innerhalb der Pilotenschaft - AUA, Tyrolean - hagelt es Schuldzuweisungen. Etliche AUA-Piloten vermissen Solidarität im eigenen Konzern, die Leute von Tyrolean hätten "es versaut", heißt es da in einschlägigen Foren. Sobald mit Einleitung eines Betriebsübergangs alle Fristen - auch für die Sonderkündigungsrechte - zu laufen beginnen, will die Gewerkschaft klagen. Diese Ankündigung wurde zuletzt täglich bekräftigt. So heute wieder von vida-Chef Rudolf Kaske, der im ORF-Mittagjournal auch einen Streik nicht ausschließen wollte. Er warf der AUA-Spitze vor, von Anfang an den Konflikt gesucht zu haben. Die AUA-Betriebsräte hingegen nehmen das Wort Streik nicht in den Mund. In einer Aussendung am Freitag kündigte der vida-Verkehrssektionsvorsitzende Gottfried Winkler an, die Gewerkschaft werde die Belegschaft "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen und zu ihrem Recht verhelfen". Dem AUA-Chef Jaan Albrecht bescheinigte er eine "nicht nachvollziehbare Rechtsauslegung." "Sowohl der AUA- als auch der Tyrolean-KV sind ab 1. Juli 2012 gekündigt. Bei einem Betriebsübergang wirken jedoch beide KV für bestehende Dienstverhältnisse in beiden Firmen ein Jahr nach", betonte Winkler. Das AUA-Management hatte gestern nach dem Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang von einem "KV-freier Raum" für AUA-Bordmitarbeiter ab Juli gesprochen. "Albrecht ist offensichtlich schlecht beraten", resümiert der Gewerkschafter Winkler. Der AUA-Chef sei da auf dem Holzweg. Die Rechtswirkung von Kollektiverträgen (KV) sei in der österreichischen Judikatur im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) eindeutig bestimmt: Es besage, dass die Rechtswirkung eines KV nach seinem Erlöschen für Arbeitsverhältnisse solange aufrecht bleibt, als für diese Beschäftigungsverhältnisse nicht ein neuer KV wirksam wird oder mit den Betroffenen nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird. Die Gewerkschaft unterstellt dem AUA-Chef Provokation. Das kaufmännisch-technische Personal (Boden-Angestellte) ist nicht vom Vorstandsplan der Betriebsübertragung auf Tyrolean betroffen. Dass der Vorstand gestern Abend stolz "wichtige Unterschriften" von GPA und Boden-Betriebsrat über eine Sparvereinbarung (Nulllohnrunde 2013, Ausstieg aus dem bestehenden Pensionskassenmodell) verkündete, quittierten die Gewerkschafter zumindest verschnupft. Die Verkündigung sei weder mit dem AUA-Betriebsrat noch mit den Gewerkschaften in dieser Form vereinbart gewesen, stellten GPA-djp und Gewerkschaft vida in einer Aussendung fest. Zum Inhalt erklärten sie, im Unterschied zum fliegenden Personal sei der Boden-KV nicht aufgekündigt und ein Vorschlag der Wirtschaftskammer und des AUA-Managements für einen neuen KV wieder zurück genommen worden. Die AUA habe da letztendlich alle Vereinbarungen aus der KV-Runde des Jahres 2011 zur Gänze eingehalten. Die Beschäftigten erhielten für 2011 je nach Einkommenshöhe um 35 bis 45 Euro mehr Gehalt, wirksam seit 1. Dezember 2011. Zugleich stiegen die Gehälter rückwirkend mit 1. Jänner 2012 um 3,3 Prozent. Die nächste KV-Valorisierung erfolge mit 1. Jänner 2014, werde also für ein Jahr ausgesetzt. Die Vorrückungen im Gehaltssystem (Biennien) seien sowohl für 2012 als auch für 2013 gesichert. Und weiter: "Wenn es die technischen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zulassen, sind Betriebsrat und Gewerkschaften bereit, aus der betrieblichen Pensionskasse, die ohnehin keine gute Performance bietet, auszusteigen." Derzeit laufe noch die technische und juristische Prüfung dazu. Die arbeitsrechtliche Abgeltung für die Auflösung bleibe noch zu verhandeln. Ohnehin bereits seit längerem geplanten Gespräche über eine zukunftsorientierte Gestaltung von Mindestgrundgehältern und Vorrückungen würden zügig fortgesetzt.