Österreich

Grazer Polizei behandelte Asylwerber unmenschlich

14.09.2021, 02:50
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Bild: Fotolia / Symbolfoto

Nach der Festnahme eines Asylwerbers am Grazer Hauptbahnhof im Juni 2013 hat der steirische Unabhängige Verwaltungssenat nun entschieden, dass die Polizei ihn "unmenschlich" und "unverhältnismäßig" behandelt hat. Er musste sogar seine Unterhose ausziehen, wurde in Bauchlage gebracht, gefesselt und angegurtet.

Nach der Festnahme eines Asylwerbers am Grazer Hauptbahnhof im Juni 2013 hat der steirische Unabhängige Verwaltungssenat nun entschieden, dass die Polizei ihn "unmenschlich" und "unverhältnismäßig" behandelt hat. Er musste sogar seine Unterhose ausziehen, wurde in Bauchlage gebracht, gefesselt und angegurtet. Der 33-Jährige sollte nach beendetem Asylverfahren nach Nigeria abgeschoben werden. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen und zog sogar die Unterhose aus, was laut Verwaltungssenat nicht verlangt hätte werden dürfen. "Es gab keinen Hinweis auf Suchtmittel bzw. dass der Beschwerdeführer mit Drogen handelt", stellte die Behörde fest. Offenbar keine Körperverletzung durch Polizei Als das Gespräch auf die Abschiebung kam, dürfte sich der Mann im Zuge dessen selbst mit einer Heftklammer im Gesicht mehrmals verletzt haben. Das erachtete der Senat als erwiesen, weshalb der Vorwurf der Körperverletzung durch die Polizei vom Tisch ist. Nach dem Tumult auf der Polizeiinspektion wurde der Nigerianer gefesselt. Die Fixierung sowie die Bauchlage seien zwar laut UVS vertretbar gewesen, jedoch nicht mehr im Krankenhaus, wo der Asylwerber untersucht werden sollte. Die Verwahrung in dieser Form sei nur zulässig, wenn "unbedingt erforderlich" und "auf die kürzestmögliche Zeitspanne beschränkt". 45 Minuten in Bauchlage angegurtet Der Nigerianer musste im Spital etwa 45 Minuten in Bauchlage verbringen und "mit Beingurt und Handfessel am Rücken verharren", wie festgestellt wurde. Das ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der etwa unmenschliche Behandlung verbietet. "Es kam durch das Vorgehen des Beamten zu einer gröblichen Missachtung des Beschwerdeführers als Person, da auch eine festgenommene Person das Recht hat, medizinisch behandelt zu werden", stellte der Senat fest. Trotz der Entscheidungen des UVS hat der Nigerianer keinen Aufenthaltsstatus in Österreich und könnte jederzeit abgeschoben werden. APA/red