Szene

Gurlitt erlaubt, alle Bilder auf Herkunft zu prüfen

14.09.2021, 15:16
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Monate nachdem weit über 1.000 Bilder bei Kunstsammler Cornelius Gurlitt gefunden wurden, einigte sich der 81-Jährige mit der deutschen Bundesregierung. Er stimmt freiwillig zu, dass alle Bilder, die Raubkunst sein könnten, auf ihre Herkunft untersucht werden. Die Rückgabe eines Bildes von Matisse an die Erben verzögert sich allerdings. Eine zweite Partei will ihn auch haben.

verzögert sich allerdings. Eine zweite Partei will ihn auch haben. Cornelius Gurlitt einigte sich mit der deutschen Bundesregierung. Er schloss einen Vertrag, der es erlauben soll, alle der Raubkunst verdächtiten Bilder auf ihre Herkunft untersuchen zu lassen. Noch im November . Deal: Gurlitt bekommt Bilder innerhalb eines Jahres zuürck "Er verpflichtet sich zur freiwilligen Rückgabe der in Frage kommenden Raubkunstbilder", sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters dem 3sat-Magazin "Kulturzeit". "Wir sind sehr froh, dass wir mit Herrn Gurlitt und seinen Anwälten einen Vertrag abschließen konnten, unabhängig vom laufenden Strafverfahren." Im Gegenzug soll Cornelius Gurlitt seine Bilder spätestens innerhalb eines Jahres zurückbekommen - bis dahin bleiben die Kunstwerke im Gewahrsam und auf der Online-Plattform "Lostart". "Soweit Restitutionsansprüche angemeldet wurden oder bestehen können, bleiben die Werke auch nach Jahresablauf in treuhänderischer Verwahrung", heißt es in der Mitteilung von Rechtsanwalt und Staat. Deutschland hat keinen Zugriff auf wertvollste Bilder aus Salzburg Gurlitt darf künftig zumindest einen Wissenschafter an die Taskforce entsenden, damit die Wahrung seiner Interessen garantiert bleibt. Die Kosten für die Provenienzrecherche übernehmen der Bund und der Freistaat Bayern. Das gilt auch für Bilder aus dem Besitz Gurlitts, die zurzeit nicht beschlagnahmt sind. A, hat Deutschland allerdings keinen Zugriff. Zweite Partei erhebt Anspruch auf Matisse-Bild Probleme gibt es bei der Rückgabe von Henri Matisse' "Sitzender Frau". Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg hätten das Bild bekommen sollen, doch jetzt hat sich ein weiterer Anspruchsteller gemeldet. Jetzt verzögert sich alles. "Vor diesem Hintergrund bin ich rechtlich verpflichtet, vor Herausgabe des Bildes erst die Ansprüche des neuen Anspruchstellers zu überprüfen", betonte Anwalt Edel. "Andernfalls mache ich mich als gerichtlich bestellter Betreuer persönlich schadenersatzpflichtig, sollte das Bild an die nicht berechtigte Person irrtümlicherweise herausgegeben werden." Bild hing bei Hermann Göring an der Wand Das von den Nationalsozialisten geraubte Werk gehörte zeitweise zur Kunstsammlung des führenden Nazi-Politikers Hermann Göring und war auf Umwegen in den Besitz der Familie Gurlitt gelangt. Die Augsburger Staatsanwaltschaft, die seit der Beschlagnahmung der Sammlung des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt im Februar 2012 im Besitz des Bildes ist, signalisierte ihre Zustimmung zur Einigung in diesem Einzelfall. Anwalt Edel hofft, dass schnell geklärt wird, wer Anspruch auf das Bild hat.