Politik

Identitäre als "kriminelle Vereinigung" vor Gericht

13.09.2021, 20:42
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Demonstration und Fackelzug der rechtsextremen Identitären Bewegung Östterreich ( IBO ) von Kahlenberg zum Leopoldsberg in Wien am 09. September 2017.
Bild: picturedesk.com

Mehrere Gründungsmitglieder der Identitären Bewegung müssen sich vor dem Strafgericht wegen "krimineller Vereinigung" und "Verhetzung" verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Graz hat am 30. April 2018 nach sehr umfangreichen und intensiven Ermittlungen gegen zehn führende Vertreter der "Identitären Bewegung Österreich" (IBÖ) und sieben weitere aktive Sympathisanten Anklage vor dem Straflandesgericht Graz erhoben. Die Vorwürfe: Kriminelle Vereinigung (gegen alle Angeklagte), Verhetzung (gegen elf Angeklagte), Sachbeschädigung (gegen sechs Angeklagte) und Nötigung (gegen einen Angeklagten). Ein Großteil der Beschuldigten war bereits an der Gründung der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ) beteiligt, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Aussendung am heutigen Montag mitteilt.

Der Verein wurde 2012 zur "Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität" ins Leben gerufen. Neben den registrierten Vereinsmitgliedern besteht die Bewegung, die sich zu einem großen Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert, auch aus einer Vielzahl an aktiv unterstützenden Sympathisanten. Der maßgebliche Strafrahmen für das sämtlichen Angeklagten angelastete Vergehen der kriminellen Vereinigung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Weitere Ermittlungsverfahren Wie die Staatsanwaltschaft Graz mitteilt, ist noch ein weiteres Ermittlungsverfahren anhängig: "Die vor kurzem an mehreren Privat- und Vereinsräumlichkeiten in Wien, Oberösterreich und der Steiermark vollzogenen Hausdurchsuchungen [u.a. in der Privatwohnung von Identitären-Chef Martin Sellner, Anm.] betreffen im Übrigen ein weiteres, gegen einige der Angeklagten, weitere Personen sowie Verbände nach wie vor anhängiges Ermittlungsverfahren." Dabei dreht es sich um ähnliche Vorwürfe welches im Wesentlichen mit den unter Anklage gestellten Sachverhalten im Zusammenhang stehende Vorwürfe nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und dem Finanzstrafgesetz zu Gegenstand hat. (red)