Politik

Industrie will Steuer-Entlastung von 15 Mrd. Euro

14.09.2021, 15:00
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Die Industriellenvereinigung schlägt in ihrem - adaptierten - Steuerkonzept eine Entlastung von insgesamt 15 Mrd. Euro vor. Ein neuer Lohn- und Einkommenssteuertarif soll 10,2 Mrd. Euro bringen, die Lohnnebenkosten sollen um 4,7 Mrd. Euro sinken. Trotz einer niedrigeren Steuerfreigrenze sollen alle Einkommensbezieher profitieren.

Zuletzt haben vorgestellt. Fünf Steuerstufen Die Entlastung des Faktors Arbeit sei der "Kernhebel" für mehr Wachstum und zur Sicherung der Arbeitsplätze, findet IV-Präsident Georg Kapsch. Zur Reform der Lohn- und Einkommenssteuer schlägt das IV-Papier mit dem Titel "FAIRSteuern"- ähnlich den bereits 2012 präsentierten Plänen - die Einführung von fünf (statt derzeit drei) Steuerstufen vor. Umgesetzt werden soll das Konzept stufenweise ab 2016 bis zum Jahr 2020. Steuerfreigrenze runter Die IV will künftig die Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts in den Steuertarif einrechnen. Zur Einbeziehung der Niedrigverdiener sieht das Konzept vor, die derzeit geltende Steuerfreigrenze von 11.000 Euro auf 9.780 Euro zu senken. Damit würde jeder, der brutto über dem Niveau der Mindestsicherung verdient, Steuern zahlen - allerdings mit einem niedrigeren Eingangssteuersatz als derzeit. Eingangssteuersatz tiefer Denn die erste Steuerstufe soll deutlich gesenkt werden - von derzeit (inklusive 13./14. Monatsgehalt) 32,1 Prozent auf zehn Prozent. Für Einkommensteile ab 16.000 Euro würden künftig 20 Prozent Steuer fällig, ab 35.000 Euro 30 Prozent, ab 70.000 40 Prozent. Der reale Höchststeuersatz von 43,75 Prozent soll beibehalten werden, allerdings erst ab 100.000 Euro brutto gelten statt wie derzeit ab 70.000 Euro. (Derzeit gilt ein Höchststeuersatz von 50 Prozent für Einkommensteile ab 60.000 Euro; die 43,75 Prozent sind der reale Steuersatz für Einkommensteile ab 70.000 Euro Jahresbrutto bei Einrechnung des 13./14. Gehalts). Billigere Lebensmittel Durch die Senkung der Steuerfreigrenze würde zwar auch ein Teil jener Erwerbstätigen, die derzeit aufgrund der niedrigen Einkünfte keine Steuern zahlen, künftig Lohnsteuer bezahlen müssen. Diese sollen aber durch weitere Maßnahmen wie etwa der vorgeschlagenen Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel von derzeit zehn auf fünf Prozent entlastet werden - und so insgesamt mehr in der Geldbörse haben. Weniger Lohnnebenkosten Ein wesentlicher Eckpunkt ist die Reduktion der Lohnnebenkosten. Insgesamt schlägt die IV eine Gesamtentlastung von 4,7 Mrd. Euro vor. Die Löwenanteile sollen die Senkung des Beitrages zum Familienlastenausgleichfonds von 4,5 auf drei Prozent (1,8 Mrd. Euro), die Streichung des Wohnbauförderungsbeitrages (rund 940 Mio.), die Reduktion der Kommunalsteuer von drei auf zwei Prozent (rd. 920 Mio.) und die Senkung des Dienstgeberbeitrages zur Unfallversicherung um drei Zehntelprozentpunkte (332 Mio.) ausmachen. Die IV erwartet sich davon wachstumsfördernde Impulse. Geringere Mehrwertsteuer Die vorgesehene Reduktion der Mehrwertsteuer soll eine Entlastung von 944 Mio. Euro bringen. Im Gegenzug sollen Produktgruppen, die dem ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent unterliegen, reduziert werden - etwa Steuern auf Pflanzen oder Tierfutter. Der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent soll nur mehr für Bereiche wie Mieten, Kranken- und Kuranstalten sowie Arzneimittel gelten. Das würde rund 1,4 Mrd. Euro in die Kassen der Finanz spülen. Die im 2012-er-Konzept der IV vorgeschlagene Erhöhung der allgemeinen Mehrwertsteuer von 20 auf 22 Prozent ist vom Tisch. Weniger Steuern für Firmen Eine Reform der Unternehmenssteuern soll diese um 950 Mio. Euro entlasten. Hier wird u.a. ein klares Bekenntnis zur Gruppenbesteuerung gefordert sowie mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, etwa durch einen langfristigen "Rechtsentwicklungsplan" nach Vorbild der Schweiz sowie dem Verzicht auf "budgetär bedingte, kurzfristige Maßnahmen". Ebenfalls vorgesehen ist die Streichung von "Bagatellsteuern" wie etwa der Lustbarkeitsabgabe oder Medizinproduktabgabe, die Streichung von Ausnahmen (etwa branchenübliche Pauschalierungen bei der Einkommenssteuer). Außerdem erwähnt wird eine Reform der Grundsteuer, die bis zu 500 Mio. Euro in die Staatskassen spülen soll. Hier schwebt der IV eine Umstellung auf ein System vor, das auf Nutzungsart und Flächengröße abstellt. Alles über die Gegenfinanzierung finden Sie auf der nächsten Seite. Gegenfinanzierung durch "ausgabeseitige Reformen" Die Finanzierung soll über ausgabeseitige Reformen erfolgen. Außerdem rechnet die IV mit einer "Selbstfinanzierung" der Reform in Höhe von rund 2,4 Mrd. Euro bzw. 15 Prozent des veranschlagten Volumens von 15 Mrd. Euro. Sparen bei Pensionen und Bürokratie Jeweils Einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes bzw. rund 4,9 Mrd. Euro erwartet die IV von Reformen bei den Pensionen sowie im Verwaltungsbereich. Im Gesundheitsbereich sollen vor allem durch Bürokratie-Abbau 1,6 Mrd. Euro (0,5 Prozent des BIP) eingespart werden. Ebenfalls 1,6 Mrd. Euro erwartet sich die Industrie durch Einsparungen bei Förderungen und Subventionen. Reichensteuer "undenkbar" Kapsch zufolge müsse man den Staat zwingen zu restrukturieren. Eine Finanzierung über Vermögenssteuern - wie es das Konzept von ÖGB und AK vorsieht - bezeichnet der Präsident als "absolut undenkbar". Derartige Maßnahmen seien wachstumshemmend - und außerdem unfair. Damit würden jene zur Kasse gebeten, die Arbeitsplätze und Vermögen im Land schaffen würden; jene, die über Spekulation verdienen, könnten der Besteuerung aber entgehen. Hemmend, unfair und sinnlos Außerdem würde eine Vermögenssteuer mit Freigrenzen von einer Mio. Euro wenig einbringen. Wollte man Volumina wie die von ÖGB/AK angestrebten zwei Mrd. Euro erzielen wollen, würde die Vermögenssteuer zu einer Mittelstandssteuer - und das sei "unerträglich". Lediglich bei der Grundsteuer könne man sich "etwas vorstellen", so Kapsch. Drei-Stufen-Plan Vorgesehen ist ein Drei-Stufen-Plan. Ab 2016 sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden, auch die Lohn- und Einkommenssteuerreform soll dann starten, aber in Etappen kommen. Auch die Effizienzsteigerung bei der Finanzverwaltung soll 2016 umgesetzt werden, die Vereinfachungen im Steuerrecht ab 2018. Ab 2020 sieht die IV die Mehrwertsteuer-Reform vor, auch die Grundsteuer könnte dann umgestellt werden. Der Drei-Stufen-Plan gilt auch für die Gegenfinanzierung. Erster Schritt soll die Pensionsreform sein, die u.a. die Einschränkung frühzeitiger Pensionsformen und eine raschere Anpassung des Frauenpensionsalters umfasst. Die Gesundheitsreform soll ab 2018 greifen, die Verwaltungsreformen und jene bei Förderungen und Subventionen ab 2020.