Politik
Keine Benachteiligung von Behinderten mehr
Die oö. Arbeiterkammer (AK) kämpfte erfolgreich gegen die Benachteiligung von Behinderten bei der Mindestsicherung.
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) gab der AK recht, hob eine Bestimmung in der oö. Mindestsicherungsverordnung auf. Bislang war es so, dass der Mindesstandard für Menschen mit Behinderung bei 642,70 Euro monatlich lag, der für jene ohne Behinderung bei 867,30 Euro – ein Unterschied von 224,60 Euro. Hintergrund: Der Landesgesetzgeber argumentierte die Differenz damit, dass behinderte Personen eine erhöhte Familienbeihilfe erhalten. Das Land OÖ sei nun aufgefordert, diese Entscheidung unverzüglich umzusetzen und die Verordnung im Sinne der Betroffenen zu sanieren, so AK-Präsident Johann Kalliauer. "Notwendig ist eine umfassende Gleichstellung bei der Mindestsicherung."