Österreich

Kirchenliederstreit: Eltern vor Höchstrichtern abgeb...

14.09.2021, 02:02
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Bild: Wikipedia/Rabanus Flavus

Weil ein Mädchen ohne Glaubensbekenntnis an einer Schule in Atzenbrugg (Bezirk Tulln) im Musikunterricht im Zuge der Erstkommunionsvorbereitungen Kirchenlieder singen musste, legten die Eltern Beschwerde ein. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Klage jetzt abblitzen lassen.

Weil ein Mädchen ohne Glaubensbekenntnis an einer Schule in Atzenbrugg (Bezirk Tulln) im Musikunterricht im Zuge der Erstkommunionsvorbereitungen Kirchenlieder singen musste, legten die Eltern Beschwerde ein. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Klage jetzt abblitzen lassen. Das Höchstgericht hat bestätigt, dass die Eltern des Mädchens vor dem VwGH abgeblitzt sind. Die Begründung dafür ist, dass keine Rechtsfragen aufgeworfen würden, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzlich Bedeutung zukäme. Die Beschwerde wurde bereits davor vom Landesschulrat, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof abgelehnt. "Justizskandal" Die spricht von einem "Justizskandal", da dieser Fall veranschaulichen würde, dass in Österreich Religion gegenüber dem Rechtsstaat den Vorrang hat, so der Vorsitzende Eytan Reif. Jetzt soll sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit den Religionsliedern beschäftigen.