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Klospülung zu laut – Entschädigung nach 18 Jahren

Ungewöhnlicher Rechtsstreit in Italien: Nach 18 Jahren erhält ein Ehepaar Entschädigung. Grund dafür ist eine zu laute Toilettenspülung der Nachbarn. 

17.01.2022, 18:20
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Ein Ehepaar in Italien erhielt nach 18 Jahren eine Entschädigung. Grund dafür war eine zu laute Toilettenspülung der Nachbarn.
Rolf W. Hapke / ChromOrange / picturedesk.com

Wie die italienische Tageszeitung "La Repubblica" berichtet, hat der Oberste Gerichtshof nach 18 Jahren Rechtsstreit ein Urteil gefällt. Ein lauter Toilettenspülkasten verletze die Menschenrechte und störe die Ruhe. In seinem Urteil ordnete es an, dass den Nachbarn, die den Lärm durch die Wand hören können, eine Entschädigung zu zahlen ist.

Lärm der Spülung "unzumutbar"

In der Stadt La Spezia gab es seit 2003 einen Nachbarschaftsstreit um eine Spülung, die an der dünnen Wand zwischen zwei Wohnungen angebracht war. Ein Ehepaar, das in einem Mehrfamilienhaus wohnt, reichte beim Amtsgericht eine Klage gegen seine Nachbarn ein und behauptete, der Lärm des Spülkastens sei "unzumutbar", weil er auf der anderen Seite ihrer Schlafzimmerwand genau dort, wo sich das Kopfteil ihres Bettes befand, installiert war. Das Paar verlangte die Beseitigung des Problems und forderte Schadensersatz wegen Ruhestörung. Das erstinstanzliche Gericht wies diese Klage ab.

Spülkasten stört Nachtruhe

Das Ehepaar legte gegen diese Entscheidung Berufung vor dem Berufungsgericht Genua ein. Das Gericht ordnete die Erstellung eines Sachverständigengutachtens an. Auf dieser Grundlage stellte es in zweiter Instanz fest, dass der Spülkasten in der Tat Lärm erzeugt, der über die zulässigen Normen hinausgehe. Darüber hinaus war er an einer extrem dünnen Wand installiert, wodurch die Nacht- und Morgenruhe gestört werden. Diese sei aber – wie das Gericht in seiner Begründung in Erinnerung rief – durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.

500 Euro für jedes Jahr Lärm

Das Verfahren vor dem Berufungsgericht führte zu einem Urteil, in dem die Lösung des Problems und die Zahlung einer Entschädigung von 500 Euro für jedes Jahr des Lärms angeordnet wurde. Dies wurde von den Eigentümern der Wohnung - vier Brüdern - vor dem Obersten Gerichtshof angefochten.

Der Oberste Gerichtshof wies die Beschwerde unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention ab. Es entschied, dass die Nachbarn Anspruch auf die zuvor zugesprochene Entschädigung für den "moralischen Schaden" und die Verletzung ihres Rechts auf Ruhe haben.

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