Multimedia
Kunden haben künftig Recht auf neue Software
Ein neues Gesetz sieht vor, dass Hersteller von Smart-Geräten künftig mindestens zwei Jahre lang Software-Updates für ihre Produkte liefern müssen.
Smarte Geräte verkaufen – und dann die Kunden hängen lassen. Das spielt's ab 1. Jänner 2022 nicht mehr. Österreichs Parlament hat nämlich das Gewährleistungsgesetz deutlich aufgebessert und damit eine EU-Vorgabe umgesetzt. Heißt: Hersteller von Handys, Tablets, Smartuhren, aber auch von vernetzten Waschmaschinen und Saugrobotern müssen künftig mindestens zwei Jahre lang Software-Updates liefern. Bei langlebigen Produkten fordert das Gesetz auch längere Zeiträume – ohne da genauer zu werden.
Für alle Konsumenten spannend: Tritt innerhalb von einem Jahr an Waren ein Defekt auf, geht der Gesetzgeber nun davon aus, dass das Produkt schon beim Kauf fehlerhaft war und der Händler haftet. Bisher galt die "Beweislastumkehr" nur sechs Monate.