Österreich

Mann wegen Kinderpornografie gefeuert, er will 25.000 €

Ein Lehrling wurde wegen Online-Kindesmissbrauchs verurteilt. Er wurde daraufhin entlassen und verklagte die Firma.

23.01.2023, 16:30
Der Lehrling wurde rechtskräftig wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt (Symbolbild).
Bild: dpa

Skurrile Verhandlung am Landesgericht Feldkirch (Vbg.): Ein Lehrling (18) wurde vergangenes Jahr rechtskräftig wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt und daraufhin entlassen. Nun klagte er das Unternehmen auf 25.000 Euro.

Bei dem damals 17-Jährigen wurde Ende Mai 2021 eine Hausdurchsuchung durchgeführt – dabei wurde eine unbekannte Anzahl an Dateien mit Online-Kindesmissbrauch sichergestellt, berichtet "vol.at". Der Lehrling eines Versicherungsunternehmens soll zudem am 2. Jänner 2021 eine Datei mit Kinderpornografie weitergeleitet haben. Am 29. März vergangenen Jahres wurde er schließlich rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 640 Euro verurteilt, am 4. April wurde die Entlassung ausgesprochen.

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    privat

    Lehrling will 25.000 Euro von Ex-Arbeitgeber

    Der mittlerweile 18-Jährige bekämpft die Entlassung nun gerichtlich, da sie seiner Meinung nach zu spät erfolgt ist. Im Prozess gab der Vorarlberger an, er habe Ende Mai 2021 seine Vorgesetzten über die Hausdurchsuchung durch die Polizei wegen des Verdachts der Kinderpornografie informiert, die Entlassung erfolgte aber erst im April 2022. Der Lehrling fordert daher 25.000 Euro von seinem ehemaligen Arbeitgeber, so "vol.at". Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, da die Rechtsschutzversicherung des jungen Mannes nicht die Prozesskosten in Höhe von 4.000 Euro übernehmen wollte.

    Also ging die Causa vor Gericht, nun fand die letzte Verhandlung statt. Der Anwalt des 18-Jährigen, Thomas Meier, erklärte im Gerichtssaal, dass die Entlassung zu Unrecht vorgenommen worden sei. Dem beklagten Versicherungsunternehmen wäre die Weiterbeschäftigung des Lehrlings zumutbar gewesen. Der Anwalt der betroffenen Firma, Bertram Grass, erwiderte, dass der Arbeitgeber erst über einen Zeitungsartikel von der Verurteilung erfahren habe. Die Entlassung sei daher rechtzeitig und wegen der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung zu Recht erfolgt. Das Urteil von Richterin Judith Oberauer ergeht schriftlich.