Steiermark

Einweisung! Mutter wollte Sohn in Auto verbrennen

In letzter Sekunde konnte sich der Sohn aus dem Auto retten, als die Flammen zum Sitz schossen. "Er hätte keine Chance gehabt"

15.10.2020, 08:34
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Etwas besser klappte die Explosion beim Auto auf diesem Symbolbild.
imantsu/ iStock

Das Verhältnis zwischen Mutter (74) und Sohn (36) war nie korrekt gewesen, berichtet dieser vor Gericht. Schon als Kind wurde der Grazer von ihr zur Belustigung und voll bekleidet in einen Pool geschubst. Der Vater stellte in gewisser Weise einen Gegenpol und Ausgleich dar. Doch dieser beging kurz vor dem Vorfall Selbstmord.

Seit vielen Jahren schon mied der 36-Jährige wegen den vergangenen Vorfällen seine Mutter. Er hatte so große Angst vor ihr, dass er ihr nicht einmal seine Adresse sagte. Die Mutter wiederum fühlte sich seit Anfang 2019 "von ihrem Sohn verfolgt", wie der Staatsanwalt schildert. Für das Verlassenschaftsverfahren des gestorbenen Vaters musste man sich im März persönlich treffen.

"Feuer, Feuer"

Verwunderlicherweise bestand die 74-Jährige – trotz dem schwierigen Verhältnis – unbedingt darauf, ihren Sohn mit dem Auto von zu Hause abzuholen. Doch kurz zuvor kaufte sie zwei Kanister und füllte diese an einer Tankstelle mit Benzin. Als der Sohn ins Auto eingestiegen war, stieg sie wieder aus und setzte mit einem Stabfeuerzeug die beiden Benzinkanister in Brand.

Der Sachverständige gab an, dass sich das Benzin derart schnell entzündete, dass der Sohn keine Chance gehabt hätte, wäre er angegurtet gewesen. Innerhalb von Sekundenbruchteilen schossen die Flammen nach vorne, der Mann schrie nichtsahnend und reflexartig "Feuer, Feuer" und sprang aus dem Wagen.

"Ich bin froh, dass ihm nichts passiert ist"

Bei der Gerichtsverhandlung gibt die Frau nur lückenhafte Antworten. Zwar hatte sie "den Brand absichtlich gelegt und hatte das schon länger im Kopf", kann aber nicht beantworten, was überhaupt der Grund dafür war. Sie hoffte auf einen "Sekundentod" durch eine Explosion, aber im Nachhinein ist sie "froh, dass ihm nichts passiert ist".

"Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?", fragte der Vorsitzende der Geschworenen, um beim Urteil auch die Meinung der Täterin selbst zu berücksichtigen. "Verurteilung", war die Antwort. Dazu kam es allerdings nicht, ein psychiatrischer Gutachter stellte eine "geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades" fest.

Die Geschworenen stimmten dieser Diagnose zu, sie ist somit nicht schuldfähig und wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.