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Nackt-Verbot – Berlinerin fordert 10.000 Euro von Stadt

Eine Frau saß im Sommer 2021 mit nacktem Oberkörper auf einem Wasserspielplatz in Berlin und musste das Gelände verlassen. Sie klagte und scheiterte.

14.09.2022, 22:02
Diesmal bedeckt: Gabrielle Lebreton
Christian Lohse

Ein Paar Brüste ließ am Mittwoch am Landesgericht in Berlin (Deutschland) die Wogen hochgehen: Gabrielle Lebreton (38), eine in Deutschland lebende Französin, saß am 20. Juni 2021 oben ohne am Wasserspielplatz in Treptow-Köpenick. Angeblich beschwerten sich andere Besucher, holten den Parkaufseher, der wiederum rief die Polizei. Die Beamten fordern die Frau auf, ein T-Shirt anzuziehen – oder zu gehen. Anders als Männer dürften Frauen nicht mit nacktem Oberkörper gehen, so die Begründung.

Für Lebreton ein klarer Fall von Diskriminierung. Dafür forderte die Französin vom Land Berlin, "angemessen" entschädigt werden: "Ich fand das sehr diskriminierend. Es war unfair." Auf dem Berliner Wasserspielplatz wurde zwischenzeitlich die Nutzungsordnung ergänzt. Dort heißt es nun: "Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter." Das Berliner Landesgericht wies die Klage am Mittwoch ab. Folgt die Berufung?

Lebreton gegen Diskriminierung.
Christian Lohse
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