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Wehleidiger Neonazi posiert mit Hakenkreuz

13.09.2021, 19:02
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Dieses Foto postete der Neonazi auf der Facebook-Gruppe.
Bild: zVg

Ein Foto, das in einer Facebook-Gruppe geteilt wurde, sorgt derzeit für Wirbel: Ein Neonazi posiert mit seinem neuen Tattoo, darunter ist ein Hakenkreuz zu sehen.

In einer bekannten Facebook-Gruppe, in der vor allem Bewohner des 21. und 22. Bezirks vertreten sind, sorgt ein Foto des Users J. (Name der Redaktion bekannt) für Aufregung. Dabei posiert der Wiener vor einem Spiegel und möchte sein neues Bauchtattoo präsentieren. Doch das Peckerl ist nicht ganz fertig geworden, denn die Session wurde dem Neonazi zu schmerzhaft und er musste abbrechen. Darunter ist ein weitere Tätowierung zu sehen, die ganz klar unter das Verbotsgesetz fällt: ein Hakenkreuz auf dem Oberschenkel. Der Mann posiert offenbar absichtlich mit dem Nazisymbol, denn eine Hose hat er nicht an und sein neues Peckerl ist eigentlich über der Gürtellinie gestochen. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Pose ohne Hose kein Zufall sein kann - bewusste Wiederbetätigung also.

User schimpfen unter dem Foto Unter dem Posting kommentierten sofort andere Gruppenmitglieder und verurteilten das Hakenkreuz-Tattoo auf das Schärfste: "Was hat dich bewegt dir so ein sch.... zu tätowieren? Das würde mich echt interessieren", auch als "Fascho A...loch" wird er geschimpft.

Auf die Frage, ob er keine Angst vor dem Gesetz hätte, bleibt der Neonazi über der Donau ganz gelassen: "Ich kann nicht nochmal für diese Zeichen verurteilt werden." Außerdem wäre ein Cover-Up laut ihm "vorgeschriebene Körperverletzung". J. offenbart auch, wie viel Zeit er für "solche Nazizeichen" verloren hat: Insgesamt soll er laut eigenen Angaben 2 Jahre, 9 Monate, 13 Tage und 14 Stunden eingesessen sein. "Tätowierer macht sich auch strafbar" "Heute.at" fragte bei einem bekannten Wiener Tätowierer nach. Ihm zufolge ist es tatsächlich so, dass es keine angeordneten Cover-Ups gibt. Der Mann kann vom Gesetzgeber nur gezwungen werden, das Tattoo, das gegen das Verbotsgesetz verstößt, in der Öffentlichkeit zu überdecken. Andernfalls gebe es weitere Anzeigen wegen Wiederbetätigung. Ebenfalls strafbar würden sich Tätowierer machen, die Nazisymbole unter die Haut ihrer Kunden stechen. Inzwischen ist die Facebook-Seite des Wiener Neonazis nicht mehr abrufbar. (mz)