Politik

Neue Regeln: Nur so darfst du heuer zur Matura antreten

Nur Schüler mit negativem Corona-Testergebnis und jene, die die Krankheit bereits überstanden haben, dürfen heuer die Matura absolvieren.

09.04.2021, 18:01
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Matura im Turnsaal
picturedesk

Neue Regeln für die Schule: Die am Freitag erlassene Verordnung von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann sieht vor, dass man einen negativen Corona-Test braucht oder genesen sein muss, um heuer zur Matura antreten zu dürfen.

Der Corona-Test kann dabei entweder unmittelbar an Ort und Stelle an der Schule erfolgen. Doch auch negative Antigen- oder PCR-Tests einer befugten Teststelle vom gleichen, letzten oder vorletzten Kalendertag werden akzeptiert.

Genesene Schüler müssen zum Matura-Antritt entweder eine ärztliche Bestätigung, einen positiven Antikörpertest oder einen aktuell abgelaufenen Absonderungsbescheid vorweisen. 

Mündliche Matura heuer freiwillig

Die Regelung gilt sowohl für die  die schriftliche als auch die mündliche Matura. Letztere ist heuer ja nur freiwillig – wer antreten will, muss das bis 23. April bekanntgeben. Kandidaten, die das nicht tun, erhalten im Maturazeugnis die Note aus dem Zeugnis der Abschlussklasse, berichtet die APA.

In einer weiteren Verordnung werden die bereits zuletzt bekanntgegebenen Änderungen beim Distance-Learning in der Ostregion festgehalten. Dieses wird für die kommende Woche verlängert. Ausgenommen sind die jeweiligen Abschlussklassen einer Schulform, also vor allem die vierten Klassen Volksschule sowie die vierten Klassen Mittelschule/AHS-Unterstufe sowie die letzten Klassen einer AHS/BMHS. Auch Förderstunden finden wieder in den Schulen statt.

Leistungsfeststellungen müssen an Ort und Stelle durchgeführt werden

Ebenfalls in der Verordnung festgehalten wird, dass Leistungsfeststellungen (nach entsprechenden "Nasenbohrer"-Tests) an Ort und Stelle durchgeführt werden können. Das gilt insbesondere für Schularbeiten. 

Für ganz Österreich gilt: Künftig darf die jeweilige Schulbehörde sowohl eine Aussetzung als auch eine Ausweitung des Präsenzunterrichts anordnen, "wenn die Infektionslage dies ermöglicht oder dies zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV 2 oder COVID-19 erforderlich ist". Damit könnten etwa Schulen in weniger belasteten Gebieten vom Schichtbetrieb abgehen, umgekehrt müssten solche mit hohen Inzidenzen ins Distance-Learning wechseln.

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