Österreich

OÖ: Asylwerber dürfen Schülerlotsen bleiben

Ein FP-Erlass schreibt Schülerlotsen den B-Führerschein vor. Das gilt nicht auf Gemeindeebene, stellte nun der Verfassungsdienst klar.

13.09.2021, 23:01
Teilen
Nach dem Erlass, dass Schülerlotsen den B-Führerschein brauchen, herrsche Verwirrung in den Gemeinden.
Bild: picturedesk.com

FPÖ-Verkehrslandesrat Günther Steinkellner hatte per Erlass vorgeschrieben, dass Schülerlotsen einen B-Führerschein brauchen. Das sorgte in Gemeinden für Verwirrung, in denen Asylwerber diese Aufgabe übernehmen. Der Verfassungsdienst gab nun klare Antworten: Der Erlass das Landesrats sei rechtlich gedeckt, gelte aber nicht für die Gemeinden. Die Landesjuristen hielten fest, dass der Erlass nur als Weisung auf Bezirkshauptmannschaften und Magistrate gilt, die für die Bundes- und Landesstraßen verantwortlich sind. Die Gemeinden sind davon aber nicht betroffen. "Heute" berichtete bereits Ende September, dass Vöcklabruck den FP-Erlass mit diesem Argument umgeht.

(red)