Österreich

Parken vor Gericht? Zahlen oder ausweichen ab 1. 10.

13.09.2021, 19:29
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Per Erlass vom Justizministerium dürfen nur Justizbedienstete gegen Bezahlung vor Gericht parken. Anwälten und Zeugen bleibt nur die, teils weiträumige, Suche nach einem Stellplatz.

Beamte, Anwälte, Gutachter, selbst einige Richter und Staatsanwälte, sind über den bundesweiten Erlass des Ministeriums erzürnt: Ab 1. Oktober dürfen auf Justizparkplätzen nur noch Justizbedienstete gegen Entgelt (!) stehen. Der Rest (Anm.: Parteien wie Anwälte, Zeugen, usw.) muss ausweichen. Scharfes Problem in Korneuburg In Korneuburg dürfen ab Oktober Beamte im Freien um 28 €, in der Garage um 56 €/Monat stehen. Vorm Gericht bleiben wenige kostenlose Stellplätze. „Das Problem ist scharf. Die wenigen, freien Plätze werden von Beamten im Frühdienst besetzt", so Vize-Präsident Gernot Braitenberg-Zennenberg. Auch ein hoher Beamter aus Korneuburg sagt: "Die Situation ist dann definitiv schlechter als vor dem großen Umbau 2012. Und damals war es schon sehr schlecht." Ein Justizwachebeamter sagt dazu: "Wo dann die Leute ihre Fahrzeuge abstellen, ist fraglich. Auch der in der Nähe befindliche Park&Ride Parkplatz beim Bahnhof ist völlig ausgelastet." Neustadt: Stadt nascht mit In Wr. Neustadt nascht die Stadt gleich mit, hier werden dann rund 20 kostenpflichtige Stellplätze im Gerichts-Innenhof für Bedienstete zur Verfügung stehen, der „wilde" Schotterparkplatz wird ab Ende Oktober zur Hälfte Kurzpark-, zur Hälfte Dauerparkzone. "Der Parkplatz wird Ende Oktober bzw. spätestens Anfang November fertig sein. Für die Dauerstellplätze sind wir ausgebucht. Bis auf zwei kamen alle Reservierungs-Anfragen von Justizbediensteten. Die Kosten werden sich auf rund 30 Euro im Monat belaufen. In der Kurzparkzone darf man bis zu drei Stunden stehen - um 0,60 Euro pro Stunde", erklärt Thomas Iwanschitz vom Magistrat Wiener Neustadt.

Auch in St. Pölten werden viele Parkplätze ab 1. Oktober kostenpflichtig. Der Vorteil in St. Pölten: Rund um das Gericht stehen doch mehr Stellplätze als etwa in Korneuburg zur Verfügung.

Anwältin sauer Anwältin Astrid Wagner ist erbost: „Das ist ein untragbarer Zustand, man hält Zeugen und Bürger den Gerichten fern. In Wien ist die Parkplatzsituation ohnedies immer heikel und ein Umstieg auf Öffis möglich. Aber in den Bundesländern ist es ein Skandal." Britta Tichy-Martin vom BMJ: "Mit Erlass des BMVRDJ vom 6.12.2017 wurden alle Dienstbehörden (bundesweit) ersucht, in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich die gesetzlich vorgegebenen Grundlagen zur Vergabe von Benützungsberechtigungen für Parkplätze an Bedienstete bis längstens 30.9.2018 an allen Dienststellen umzusetzen. Bei Eigenverwaltung der Parkflächen durch die Dienststelle sind Parkplätze den Bediensteten per Bescheid zuzuweisen und ist ein Entgelt gem. § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz (GehG) zu bezahlen. Die nicht an Bedienstete zugewiesenen Parkplätze sind den Besuchern der Einrichtungen während der Dienstzeit zur Verfügung zu stellen, sofern dem keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Die konkrete Vorgehensweise bleibt den zuständigen Dienststellen überlassen. Möglich wäre etwa auch eine Bewirtschaftung der Parkflächen durch Externe (gegen Entgelt)." (Lie)