Oberösterreich

Pop-Titan war für Oberösterreicherin kein Gewinn

Die AK warnt derzeit vor Betrügern, die mit Promis Konsumenten zu Einzahlungen für vermeintliche Mega-Deals mit Kryptowährungen verleiten will. 

01.10.2020, 14:49
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Betrüger treiben auf Facebook ihr Unwesen.
iStock/Symbolbild

Er verhalf so manchen Teilnehmern der Castings-Shows "Deutschland sucht den Superstar" oder "Das Supertalent" als Jury-Mitglied zu Ruhm und Erfolg. Für eine Oberösterreicherin war der Pop-Titan Dieter Bohlen (66) aber kein Gewinn.

Wie der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ in einer Aussendung mitteilt, warben Betrüger mit einer vielversprechenden Werbeanzeige, in der eben Dieter Bohlen von seiner lukrativen Investition schwärmte: In nur wenigen Tagen hohe Gewinne mit minimalem Aufwand!

Die Oberösterreicherin Frau K. war über ihren Facebook-Account auf die Anzeige gestoßen, klickte auf den Link. Daraufhin wurde sie zur vermeintlichen Homepage des Magazins DER SPIEGEL weitergeleitet. Dass weder der SPIEGEL noch Dieter Bohlen hinter der Werbung standen, erfuhr Frau K. erst später. 

Im Artikel war eine Trading-Plattform für Krypto-Währungen verlinkt. Es wurde suggeriert, dass man nach einer einfachen Registrierung und dem Erwerb eines Startkapitals in Höhe von 250 Euro, ganz einfach das Geld „arbeiten lassen“ und am Ende des Tages hohe Gewinne erzielen könne, so der Konsumentenschutz.

Immer wieder zu Zahlungen gedrängt

Die Betroffene beschloss ihr Glück zu versuchen und eröffnete ein Tradingkonto, dass sofort hohe Gewinne aufwies. Danach folgte der erste Anruf eines Investmentberaters dieser Plattform. Sofern sie ehest möglich weitere Einzahlungen tätigen würde, seien ihr weitere hohe Gewinne sicher. Was die Konsumentin auch tat und innerhalb weniger Tage zu weiteren unglaublichen Gewinnen führte.

Wenig später folgte auch schon der nächste Anruf. Und wieder wurde sie aufgefordert, weitere Einzahlungen zu tätigen. Als die Oberösterreicherin dann endlich die Auszahlung des Gewinns forderte, folgten lediglich weiter Telefonate. Auch darin wurde sie zu weiteren Zahlungen gedrängt. 

Als sie dies ablehnte, wurde ihr eine E-Mail mit ihren angeblichen Gewinnen in Höhe von 22.000 Euro übermittelt. Die Auszahlung jedoch könne nur erfolgen, wenn die Konsumentin vorab eine zehn prozentige Kapitalertragssteuer auf das Tradingkonto einzahlen würde.

2.250 Euro verloren

Erst daraufhin wandte sich die Geschädigte an den Konsumentenschutz. Dieser riet ihr auf keinen Fall noch mehr Geld einzuzahlen. Die bisherigen Zahlungen von insgesamt 2.250 Euro sind aber leider weg.

Die Arbeiterkammer mahnt, dass sich in letzter Zeit immer mehr Konsumenten bezüglich vermeintlich lukrativer Investitionen auf diversen Trading -Plattformen melden. Betroffene wurden über E-Mail oder Werbung auf Facebook, Instagram oder der Dating-Plattform Tinder auf die vermeintlichen Mega-Deals mit Krypto-Währungen aufmerksam.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg