Niederösterreich
Schwangere müssen laut AK NÖ keine FFP2-Masken tragen
Müssen Schwangere und kleine Kinder eine FFP-Maske tragen? Die Arbeiterkammer Niederösterreich klärt über die Regeln auf.
Nein, Schwangere sind von dieser Pflicht laut COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ausgenommen. Stattdessen können sie auf einen Mund-Nasen-Schutz zurückgreifen. Wenn FFP2-Masken wegen einer Schwangerschaft oder aus medizinischen Gründen nicht verwendet werden dürfen, ist das aber durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen.
Keine FFF2-Maske für Kids unter 14
Außerdem gilt die FFP2-Maskenpflicht nicht für Kinder unter 14 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen jedoch eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Übrigens: Eine überstandene COVID-19-Erkrankung oder eine bereits erhaltene Impfung zählen nicht zu den Ausnahmegründen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema beraten Sie die Sozialrechtsexperten der AK Niederösterreich kompetent.
AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000